Volksbegehren: Erinnerungsknoten für Röttgen

Norbert Röttgen, Alexander Slonka und Peter Biesenbach (v.l.n.r.)

„Die öffentlichen Auseinandersetzungen insbesondere um große Infrastrukturmaßnahmen wie den Bau von Startbahnen, Autobahntrassen, Großbahnhöfen, Eisenbahnanlagen, Industrieanlagen, Kraftwerken, Windparks oder auch Überlandleitungen zeigen deutlich, dass vielen Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen wie in Deutschland die Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der klassischen, repräsentativen Demokratie nicht mehr ausreichen.“ Mit diesem Satz beginnt ein Papier, das der CDU-Vorsitzende Norbert Röttgen und Peter Biesenbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag, am 3. April der Presse vorgestellt haben.

 

In dem Konzeptpapier „Vom Wutbürger zum Mutbürger“ fordert die CDU eine Senkung der Unterschriftenhürde für landesweite Volksbegehren von derzeit acht Prozent der Stimmberechtigten auf fünf Prozent. Statt rund 1,1 Millionen Bürger müssten dann noch etwa 670.000 Menschen den Gesetzentwurf eines Volksbegehrens mit ihrer Unterschrift unterstützen, damit der Landtag sich damit befasst und es evtl. zum Volksentscheid kommt. Röttgen und Biesenbach verwiesen dabei auf umstrittene Entscheidungen zum Kohlekraftwerk in Datteln, zur CO-Pipeline oder zur Betuwe-Linie.

 

Mehr Demokratie nahm die Pressekonferenz zum Anlass, Röttgen als Spitzenkandidat seiner Partei zur Landtagswahl in die Reihe der Politiker einzureihen, die wir mit einem Erinnerungsknoten in einem überdimensionierten Taschentuch bis zur tatsächlichen Vereinfachung der Volksbegehren an dieses Versprechen erinnern werden. Röttgen und Biesenbach ließen sich dazu gerne mit unserem Landesgeschäftsführer Alexander Slonka und dem Taschentuch ablichten. Röttgen sagte zu, direkt nach der Landtagswahl am 13. Mai eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der direkten Demokratie in den Landtag einzubringen.

 

Eine Vielzahl von Umfragen belegten das geringer gewordene Vertrauen großer Teile der Wählerschaft in die Kompetenz der Politik zur Lösung komplexer Sachverhalte, so Röttgen in der Pressekonferenz. Damit erfüllten die Verwaltungs- wie die parlamentarischen Entscheidungen allein ihre Aufgabe nicht mehr, tragfähige und akzeptable Entscheidungen zu treffen, die glaubwürdig umsetzbar sind.

 

Andererseits erhöhten direktdemokratische Entscheidungsverfahren nicht automatisch die demokratische Legitimation staatlichen Handelns. Die aus allgemeinen Wahlen hervorgegangene Repräsentation stelle ein fundamentales demokratisches Gut dar. Sie könne dem Gleichheitsgrundsatz demokratischer Willensbildung grundsätzlich besser entsprechen als direkdemokratische Verfahren. Eine Einschränkung der Entscheidungskompetenzen der Repräsentanten der Wähler durch Abstimmungen zu Einzelfragen sei daher nur durch relativ hohe Zustimmung zu rechtfertigen.

 

Deshalb soll nach Auffassung der CDU ein Volksentscheid erst dann Wirkung haben, wenn bei der Abstimmung die zustimmende Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmacht, oder die Abstimmung gemeinsam mit einer allgemeinen Wahl stattfindet. Bisher liegt das Zustimmungsquorum bei 15 Prozent. Mehr Demokratie lehnt Abstimmungshürden als schädlich für die Demokratie ab.

Pressemitteilung

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