Die beste Frage in der Experten-Anhörung des Landtags zur geplanten Vereinfachung von Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen am 9. Juni kam zum Schluss: Brauchen wir nicht mehr politische Bildung? Die Frage des SPD-Landtagsabgeordneten Thomas Stotko war gleichzeitig auch eine Feststellung. Und sie ist ein Schlüssel zur Lösung der Frage, wie repräsentativ die Ergebnisse von Volksentscheiden sind und sein können.
Der Innenausschuss des Landtags hatte die Anhörung angesetzt, nachdem SPD und Grüne im Februar einen Gesetzentwurf zur erleichterten Durchführung von landesweiten Volksbegehren eingebracht hatten. Die beiden Fraktionen wollen hier die Unterschriftensammlung einfacher machen und mehr Zeit zum Gewinnen von Unterstützer-Unterschriften gewähren. Bisher müssen die Bürger ihre Rathäuser aufsuchen, um sich in die Unterschriftenlisten eintragen zu können. Dazu ist derzeit nur acht Wochen Zeit. SPD und Grüne wollen die freie Unterschriftensammlung etwa an Infoständen und bei Veranstaltungen einführen und die Eintragungsfrist hierbei auf ein Jahr ausdehnen. Die Initiatoren sollen sich aber auch weiter für die amtliche Eintragung entscheiden können. Dann wäre die Frist aber auf 18 Wochen begrenzt.
Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf
Die Vertreter von Mehr Demokratie in der Expertenanhörung haben diesen Punkt kritisiert. Bundesvorstandssprecher Michael Efler bezeichnete diese Regelung als „Konstruktionsfehler“ im Gesetzentwurf. Wegen der viel längeren Frist und der einfacheren Sammlung würden sich die Träger von Volksbegehren immer für die freie Sammlung entscheiden. Er empfahl eine Kombination aus freier Sammlung und amtlicher Eintragung. NRW-Geschäftsführer Alexander Slonka begründete die Notwendigkeit der Beibehaltung der amtlichen Eintragung an sich mit den Vorbehalten mancher Bürger gegenüber der Angabe von Name und Adresse bei der Eintragung im Rahmen der Straßensammlung. Amtsräume stellten für manche Bürger hier einen geschützten Raum dar, in dem mit dem Daten kein Missbrauch betrieben werde.
SPD und Grüne wollen auch für mehr Spendentransparenz sorgen. Geld- oder Sachspenden für Volksbegehren im Wert von mehr als 5.000 Euro sollen durch die Vertrauenspersonen eines Begehrens unverzüglich offen gelegt werden müssen. Jeder Bürger kann sich dann etwa im Internet informieren, wer ein Volksbegehren finanziell unterstützt. Marion Stein von der Antikorruptions-Organisation „Transparency International“ plädierte dafür, die Veröffentlichungsgrenze auf 2.000 Euro festzusetzen. Damit sei keinesfalls ein höherer bürokratischer Aufwand verbunden als bei der von SPD und Grünen vorgeschlagenen Grenze.
Kostenerstattung für Volksbegehren
Alexander Slonka von Mehr Demokratie sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, Volksbegehren bei Erreichen des Quorums von derzeit rund einer Million Unterschriften eine Teilerstattung der Kosten von z.B. 15 Cent pro Unterschrift für den Kampagnenaufwand zu gewähren. Damit sei es auch für finanziell weniger gut ausgestattete Gruppen leichter, ein Volksbegehren durchzuführen.
Nach Meinung des Politikwissenschaftlers Martin Florack von der Universität Duisburg-Essen hat die Gestaltung der Spielregeln für Volksbegehren und Volksentscheide nicht immer Auswirkungen auf die Praxis der direkten Demokratie. In einem Bundesland wie Bayern mit relativ hohen Anforderungen an Volksbegehren sei die Praxis in den vergangenen Jahrzehnten sehr rege gewesen, in Ländern mit einfacheren Verfahren wie Mecklenburg-Vorpommern hingegen kaum vorhanden.
Keinen Bürger ausschließen
Florack warnte außerdem vom Ausschluss bestimmter gesellschaftlicher Gruppen aus der Demokratie. Volksbegehren würden vor allem von solchen Gruppen betrieben, die einen hohen Bildungsstand und die nötigen finanziellen Mittel hätten. Den Schul-Volksentscheid im vergangenen Jahr in Hamburg sah er als Beleg für diese These. Bildungsferne Bevölkerungsgruppen seien seltener zur Abstimmung gegangen als andere Bürger. Dies lasse sich an der unterschiedlichen Abstimmungsbeteiligung ablesen. Diese These wollte Mehr Demokratie-Sprecher Efler nicht so stehen lassen. Es gebe hierfür keine empirischen Belege. Die Schulreform sei in allen Hamburger Stadtteilen abgelehnt worden. Dass der Volksentscheid bei einer stärkeren Beteiligung der von der Schulreform direkt betroffenen Bevölkerungsgruppen anders ausgegangen wäre fraglich.
Diese Diskussion führte zur Frage der Verbesserung der politischen Bildung. Diese sieht auch Florack nicht in einem guten Zustand. Mehr Demokratie-Geschäftsführer Slonka erläuterte, dass das Interesse an politischen Themen immer aus aktuellen Anlässen erwachse. Die Möglichkeit, per Volksentscheid über politische Fragen selber zu entscheiden, mache es attraktiver, sich etwa über die Energiepolitik in Deutschland zu informieren. Mit einem Abstimmungsheft könne der Staat außerdem zu einer angemessenen Information der Stimmbürger beitragen. In NRW bekommen die Wähler vor Bürgerentscheiden eine Information über die Positionen des zur Abstimmung stehenden Bürgerbegehrens und die Haltung der Ratsfraktionen dazu. Eine entsprechende Broschüre könne man auch bei landesweiten Volksentscheiden an die Stimmberechtigten schicken.
Auf Grundlage der Anhörung wird der Innenausschuss dem Landtag eine Beschlussempfehlung zum rot-grünen Gesetzentwurf zuleiten, über den das Parlament dann abschließend entscheidet.









