Kannst du uns eine kurze Zusammenfassung geben, wie die heutige Verhandlung ablief?
FEHNDRICH: Die knapp dreistündige Verhandlung begann mit Eingangsstatements der Prozessbeteiligten. Anschließend mussten sich beide Seiten einigen kritischen Fragen der Richter stellen.
Welches waren die zentralen Punkte, die dabei zur Sprache kamen?
FEHNDRICH: Die Fragen drehten sich dabei um das Gerichtsurteil von 2009. Damals waren SPD und Grüne nach der ersten Abschaffung der Stichwahl schon einmal vor Gericht gezogen. Der Gesetzgeber müsse beobachten, ob das geänderte Wahlrecht eine ausreichende demokratische Legitimation auch zukünftig zu vermitteln vermag. Es wurde erörtert, was diese Beobachtungspflicht beinhalte und für die neuerliche Abschaffung der Stichwahl bedeute. Hier wurde von der Vorsitzenden Richterin explizit das Verfahren zur kommunalen Sperrklausel vor 2 Jahren zur Sprache gebracht, das mit der zunehmenden Zersplitterung im Parteiensystem begründet wurde. Außerdem beschäftigte sich das Gericht mit den Fragen des Legitimationsniveaus für eine Bürgermeisterwahl und der Größe des Gestaltungsspielraums der Gesetzgeber bei Wahlgesetzen. Nicht diskutiert wurden hingegen Alternativen zur Stichwahl, wie etwa die sogenannte integrierte Stichwahl, auch Rangfolgewahl genannt.
Ist aus der heutigen Verhandlung bereits absehbar in welche Richtung das Gericht neigt? Und wie geht es nun weiter im Verfahren?
FEHNDRICH: Beide Seiten mussten sich gleichermaßen kritischen Nachfragen stellen. Aus meiner Sicht ließ sich noch keine Tendenz des Gerichts erkennen. Der Termin für die nächste Verhandlung steht noch nicht abschließend fest, wird aber voraussichtlich am 17. oder am 20. Dezember sein. Vielleicht wird es also noch vor Weihnachten ein Urteil geben.
Herzlichen Dank für die Eindrücke aus Münster!
FEHNDRICH: Sehr gerne!









