"Verfassungsänderung bedenklich"

Martin Fehndrich

SPD und CDU befürworten die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. Um das erneute Kassieren dieser Wahlhürde durch den Verfassungsgerichtshof des Landes zu verhindern, soll die neue Sperrklausel durch eine Verankerung in der Landesverfassung sturmfest gemacht werden. Wir haben Martin Fehndrich von Wahlrecht.de um eine Einschätzung dazu gebeten.

 

Mehr Demokratie: Seit 1999 gibt es in NRW bei Kommunalwahlen keine Sperrklausel mehr. Wie sieht das im Rest der Republik aus?

Martin Fehndrich: Sperrklauseln für Stadt- und Gemeinderäte sind inzwischen alle entweder durch Verfassungsgerichtsurteile gefallen oder vom Parlament abgeschafft worden. Einzige Ausnahmen sind die Länder Berlin, Hamburg und Bremen, in denen der Landtag gleichzeitig auch Gemeindevertretung ist.

Die Verfassungsgerichte haben dabei nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln ausgeschlossen werden darf. Allerdings muss es hinreichend gewichtige Gründe für diese Einschränkung geben. Dies könnte zum Beispiel die Gefahr der Funktionsunfähigkeit der Gemeinderäte sein. Diese Gefahr müsste aber konkret nachgewiesen werden - ein solcher Nachweis ist bislang noch nirgends gelungen.

 

Mehr Demokratie: Aber in Berlin und Hamburg gibt es doch Sperrklauseln für die Wahl der Bezirksvertretungen? Warum haben die Verfassungsgerichte das gegen den allgemeinen Trend zugelassen?

Fehndrich: Das Grundgesetz gewährleistet die strenge Wahlgleichheit nur für Kreise und Gemeinden. Für Bezirke, die in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg kein Recht auf volle kommunale Selbstverwaltung haben, gilt dies nicht. Deren Befugnisse sind so gering, dass diese Einschränkung nach Auffassung des Berliner Verfassungsgerichts nicht so schlimm ist.

Hinzu kommt, dass die Sperrklausel in Berlin und Hamburg in den Verfassungen verankert wurde. Damit ist der Grundsatz der Wahlgleichheit kein Maßstab mehr. Die Begründungspflicht für eine Sperrklausel zu umgehen, indem man die Regel in die Verfassung schreibt, empfinde ich aber als bedenklich. Begründungserforderliche Regeln in die Verfassung zu schreiben um eine Begründungspflicht zu umgehen, halte ich in jedem Fall für bedenklich. Das führt zu einer Negativauslese in die Verfassung.

 

Mehr Demokratie: Das heißt, wenn der Landtag in NRW eine Sperrklausel einführen will, geht das, wenn er sie in die Verfassung aufnähme? Könnte man das Urteil des Berliner Verfassungsgerichts auf NRW anwenden?

Fehndrich: Nein. Nicht für Städte, Gemeinden und Kreise. Man könnte das Urteil möglicherweise auf die Bezirksvertretungen der kreisfreien Städte anwenden, die allerdings mit maximal 19 Sitzen so klein sind, dass sich eine Sperrklausel faktisch nicht auswirken würde.

 

Die SPD in NRW sieht das anders und stützt diese Auffassung auf ein Rechtsgutachten, nach dem die Einführung einer Sperrklausel über eine Verfassungsänderung möglich sei. Wie ist Ihre Prognose für den Fall, dass sich der Landtag auf ein solches Vorgehen einigt?

Fehndrich: Das Gutachten ignoriert die Einschränkung des Berliner Urteils auf Bezirke und sagt nicht, wie man die hohen Anforderungen im Grundgesetz, also die Begründungspflicht, aushebeln will. Der Landtag kann die Wahlgleichheit im Grundgesetz nicht dadurch außer Kraft setzen, dass er das Gegenteil in die Landesverfassung schreibt.

Meine Empfehlung an den Landtag wäre vielmehr, zu untersuchen, wie sich die fehlende Sperrklausel auf die Funktionsfähigkeit der Räte ausgewirkt hat. Es gab seit der Abschaffung der Sperrklausel vier Kommunalwahlen zu jeweils mehr als 400 Gremien. Das sollte für eine detaillierte statistische Auswertung ausreichen. Auf dieser Grundlage kann man entscheiden, ob und in welcher Höhe eine Sperrklausel notwendig sein kann.

 

Martin Fehndrich ist 46 Jahre alt und promovierter Physiker. Seinen Lebensunterhalt verdient er in Forschung und Entwicklung eines Bahnindustrieunternehmens.

Mehr als ein Hobby sind für ihn Wahlrechtsfragen. Mit zwei erfolgreichen Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das so genannte negative Stimmgewicht erzwang er eine Reform des Bundestagswahlrechts. Seit nun schon 16 Jahren betreibt er mit seinen Mitstreitern die Plattform Wahlrecht.de.

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