Trotz juristischer Bedenken und fast 18.000 übergebenen Unterschriften: Landesregierung schafft die Stichwahl wieder ab

Am späten Nachmittag des 11. Aprils stand es fest: Mit 98 zu 93 Stimmen der Landtagsabgeordneten wurde die seit 1994 in NRW eingeführte Stichwahl wie bereits 2007 wieder abgeschafft.

© Lucas Rosenthal

Daran konnten weder die Übergabe der 17.643 Unterschriften der Kampagne „Stichwahl Bleibt“ von Mehr Demokratie noch die juristischen Bedenken von Michael Bertrams, dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs in NRW, oder die Zweifel des Staatsrechtlers Martin Morlok etwas ändern. Der von den Fraktionen der CDU und FDP eingebrachte Gesetzesentwurf wurde in dritter Lesung im Landtag angenommen. 

Bereits in einer Stellungnahme im Ausschuss für Heimat und Kommunales vom 15. Februar 2019 wies Martin Morlok noch auf die „demokratische Irregularität“ hin, welche durch die Abschaffung der Stichwahl wahrscheinlicher werden würde (<link https: www.landtag.nrw.de dokumentenservice portal www dokumentenarchiv dokument mmst17-1203.pdf>vgl. Stellungnahme 17/1203: 5). So könnten an die Spitze der Landkreis-, Kommunal- oder Stadtverwaltung erneut Kandidat*innen gewählt werden, gegen welche sich im ersten - und durch die gestrige Gesetzesnovelle wieder alleinigen - Wahlgang eine absolute Mehrheit der Wählerschaft ausgesprochen hat (<link https: www.landtag.nrw.de portal www dokumentenarchiv dokument mma17-551.pdf>vgl. Apr 17/551 15.02.2019: 22). Diese sogenannten „Minderheitsbürgermeister*innen“ könnten zukünftig, wie die exemplarische Oberbürgermeisterwahl in <link https: www.monheim.de no_cache stadtleben-aktuelles wahlen-und-buergerentscheide>Mohnheim am Rhein von 2009 zeigt, mit relativen Mehrheiten von knapp 30 Prozent ihrer sechsjährigen Amtszeit nachgehen. Zu wenig, wie auch die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen argumentierten und sich aus diesem Grund für die Einleitung einer Verfassungsklage aussprachen.

Die wesentliche Argumentationsgrundlage der Landesregierung für die Abschaffung der Stichwahl fiel bereits im Änderungsantrag vom 2. April dürftig aus (<link https: www.landtag.nrw.de portal www dokumentenarchiv dokument mmd17-5639.pdf>Drucksache 17/5639). Dort wurde das Sinken der Wahlbeteiligung hauptsächlich auf die Abhaltung des zweiten Wahlgangs zurückgeführt, was aus Perspektive der Landesregierung mit einer „Schwächung der Legitimationskraft […] der Hauptverwaltungsbeamten“ einhergehen würde (vgl. Drucksache 17/5639: 3). Bei den aufgelisteten Fällen, in welchen auf einen prozentualen Rückgang in der Wahlbeteiligung vom ersten auf den zweiten Wahlgang hingewiesen wurde, ist jedoch eine Kausalität vorgetäuscht worden, die im zwölfseitigen Antrag durch keine einzige Fachpublikation belegt werden konnte. 

Mehr Demokratie setzt sich bereits seit der Empfehlung des <link https: www.mehr-demokratie.de ueber-uns organisation arbeitskreise ak-wahlrecht>Arbeitskreises Wahlrecht vom 17. Dezember 2011 für die Einführung <link fileadmin pdf positionen14_integrierte_stichwahl.pdf>der integrierten Stichwahl zur Wahl von Bürgermeister*innen und Landrät*innen ein.


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