Steuer-CDs, Steuermoral und Demokratie

Prof. Bruno Frey

Mitglieder der Piratenpartei haben am 17. August Strafanzeige gegen den nordrhein-westfälischen Finanzminister Norbert Walter-Borjans wegen des Ankaufs von CDs mit Informationen über Steuerhinterzieher gestellt. Es bestehe der Verdacht, dass sich der SPD-Politiker der Beihilfe oder der Anstiftung zu einer Straftat schuldig gemacht haben könnte. Das Bundesverfassungsgericht habe zwar die Nutzung gekaufter Daten erlaubt, die Rechtmäßigkeit des Kaufs solcher Daten selber sei aber fraglich. 

Die hinter dem ganzen stehenden Frage der Steuermoral ist aus demokratiepolitischer Sicht interessant. Wissenschaftliche Studien weisen nämlich nach, dass die Steuerhinterziehung zurückgeht, wenn die Bürger selber über die Verwendung ihrer Steuern entscheiden können. 

Der Schweizer Ökonomie-Professor Bruno S. Frey beschreibt den Zusammenhang zwischen hoher Steuermoral und Direkter Demokratie sowie die entsprechende Vorbildfunktion der Schweiz: „Die Steuermoral hängt wesentlich davon ab, wie sinnvoll die Bürgerinnen und Bürger die Verwendung der Mittel durch den Staat finden.“ Die Schweiz biete dabei mit ihrer hohen Steuermoral ein gutes Beispiel. „Die Bürgerinnen und Bürger haben infolge direktdemokratischer Institutionen die Möglichkeit, in einem gewissen Ausmaß selbst zu bestimmen, wozu ihre Steuerbeiträge verwendet werden. Ebenso wichtig ist der Föderalismus. Viele Steuern und Staatsausgaben werden in den Gemeinden und Kantonen festgelegt. Auf dieser Ebene haben die Betroffenen viel bessere Möglichkeiten, zu sehen, ob die staatlichen Mittel vernünftig ausgegeben werden“, so Frey. In Deutschland werde der Staat vor allem als Zwangsinstitution wahrgenommen. In der Schweiz hingegen bestehe die Auffassung: „Wir selbst sind der Staat.“ 

In vielen Gemeinden und Kantonen der Schweiz müssen Ausgaben ab einer vorgegebenen Höhe obligatorisch „vor's Volk“. So sieht die Stadt Zürich automatisch Volksabstimmungen vor, wenn es um die Genehmigung von einmaligen Investitionen oder Kreditaufnahmen ab 20 Millionen Franken oder sich jährlich wiederholenden Ausgaben ab einer Million Franken geht. Derzeit gibt es in 15 Schweizer Kantonen Finanzreferenden. Überschreitet ein öffentliches Investitionsprojekt wie ein neues Krankenhaus ein bestimmtes Kostenvolumen, wird automatisch eine Volksabstimmung einberufen. Zwischen 1980 und 1999 gab es 461 verschiedene regionale Finanzreferenden. 86 Prozent fanden die Zustimmung der Bürger. 

Finanztabu in NRW

In Nordrhein-Westfalen steht es um eine derartige steuerpolitische Selbstbestimmung der Bürger schlecht. Die Verfassung verbietet Volksabstimmungen über Fragen, die den Landeshaushalt berühren. Die Wähler können also an der Urne nicht über die Förderung von Jugendeinrichtungen oder die Zahl der durch das Land zu bestellenden Lehrer entscheiden. 

SPD und Grüne wollen die Bürger bei Haushaltsfragen auf Landesebene in Zukunft aber mehr mitentscheiden lassen. In ihrem am 18. Juni 2012 unterzeichneten Koalitionsvertrag haben die beiden Parteien vereinbart, das Finanztabu für landesweite Volksbegehren aus der Verfassung zu streichen. Hierzu bedarf es aber einer Zweidrittel-Mehrheit im Landtag. Eindeutige Unterstützung gibt es in dieser Frage aber bisher nur durch die Piratenpartei, die die Forderung nach Aufhebung des Finanztabus für Volksbegehren in ihr Landtagswahlprogramm geschrieben hatte. Bisher erlauben nur die Verfassungen von Berlin und Sachsen Volksabstimmungen zu Finanzfragen. Im Saarland plant die große Koalition eine Lockerung des Verbots finanzwirksamer Volksbegehren. 

Bild: <link http: commons.wikimedia.org wiki>Wikimedia Commons/Hannes Röst <link http: creativecommons.org licenses by-sa deed.de>CC BY-SA-Lizenz

Pressemitteilung

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