SPD und CDU trauen Wählern nicht

FDP-Abgeordneter Horst Engel

Die Demokratisierung des Kommunalwahlrechts war am 29. Juni Thema einer Debatte im Düsseldorfer Landtag. Die FDP hatte einen Antrag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Einführung des so genannten Kumulierens und Panaschierens einzubringen. Bei diesem Wahlsystem können die Wähler durch die direkte Auswahl von Mandatsbewerbern aus den Kandidatenlisten der Parteien die Zusammensetzung der Räte und Kreistage stärker mitbestimmen. Die Debatte offenbarte erneut mangelndes Wissen und Vorurteile gegenüber diesem Wahlrecht insbesondere bei SPD und CDU.

 

Der FDP-Landtagsabgeordnete Horst Engel begründete den Antrag seiner Fraktion damit, dass Nordrhein-Westfalen eines der letzten Bundesländer mit einem antiquierten Wahlrecht sei.Nur in Berlin, im Saarland und in Schleswig-Holstein hätten die Wähler einen ähnlich geringen Einfluss. Beim von der FDP geforderten Wahlsystem stünden die Kandidaten stärker im Mittelpunkt. Die Wähler könnten diese für ihren Einsatz vor Ort belohnen. Das Geschacher um Listenplätze durch Parteiseilschaften werde zurück gedrängt. Kumulieren und Panaschieren sei außerdem ein effizientes Wahlsystem, weil hierbei anders als beim aktuellen Wahlrecht keine Überhang- und Ausgleichsmandate entstünden, die Räte also nicht aufgeblasen würden. Die Möglichkeit zur Veränderung der Kandidatenlisten genieße in vielen Bundesländern eine breite Akzeptanz. In Baden-Württemberg werde sie von 90 Prozent der Wähler genutzt, in Bayern hätten 2008 fast 80 Prozent der Wähler Kreuze nicht nur bei den Parteilisten, sondern bei einzelnen Kandidaten gemacht. Die Liberalen favorisieren für NRW eine Anlehnung an das niedersächsische Wahlrechtsmodell. Dort können die Wähler bis zu drei Stimmen direkt an Mandatsbewerber vergeben.

 

Hauser: Populismus droht

Der CDU-Abgeordnete Benedikt Hauser betonte für seine Fraktion, dass die Umstände für das Funktionieren des Kumulierens und Panaschierens wichtig seien. In den oft großen NRW-Städten bedeute dessen Anwendung schnell einen hohen Aufwand für die Organisation der Wahl und deren Auszählung. Die große Kandidatenzahl bringe unübersichtliche Wahlzettel mit sich. Kumulieren und Panaschieren sei außerdem mit dem derzeitigen NRW-System mit Direktwahlbezirken nicht vereinbar. Bei deren Beibehaltung stünden die dort gewählten Bewerber mit den Kandidaten auf den Parteilisten in Konkurrenz. Bei vielen Direktmandaten für eine Partei kämen dann die über eine Parteiliste gewählten Politiker nicht mehr zum Zuge, weil alle einer Fraktion zustehenden Mandate über die Direktmandate besetzt würden. Hauser befürchtet außerdem, dass Politiker vor Wahlen versuchen, ihren Stimmenanteil durch Populismus zu erhöhen. Fachlich qualifizierte Kandidaten und solche mit geringen Mitteln für den Wahlkampf gerieten dann ins Hintertreffen. Die Parteien verdienten Vertrauen bei der Zusammensetzung der Mannschaften, die zu den Wahlen antreten.

 

Hans-Willi Körfges stellte als SPD-Landtagsabgeordneter eine seltene Einmütigkeit zwischen Sozialdemokraten und Christdemokraten bei der Ablehnung des Kumulierens und Panaschierens fest. Dem FDP-Abgeordneten Engel warf er vor, in seiner Rede nur Allgemeinplätze verbreitet und keine Argumente gehabt zu haben. In der von Großstädten geprägten NRW-Landschaft seien große Wahlzettel wie etwa in Hessen keine Entscheidungshilfe. Das Land sei mit dem aktuellen Kommunalwahlrecht gut gefahren. Es ermögliche eine gute Mischung aus der Festlegung der Kandidatenreihenfolge durch die Parteien und die Belohnung guter Politik durch die Auswahl eines Direktkandidaten im Wahlbezirk durch die Wähler.

 

Mostofizadeh: Schamfrist für FDP abgelaufen

Der Grünen-Abgeordnete Mehrdad Mostofizadeh sah durch den FDP-Antrag die Schamfrist für die Liberalen abgelaufen, die sich in der vergangenen Legislaturperiode in der Regierung mit der CDU gegen mehr Demokratie beim Wählen in NRW ausgesprochen hatten. Die rot-grüne Landesregierung habe hingegen die von der FDP zusammen mit der CDU abgeschaffte Stichwahl wieder eingeführt. Bei kommunalen Bürgerbegehren seien ebenso substanzielle Verbesserungen geplant wie bei landesweiten Volksbegehren. Auch habe Rot-Grün die Abwahl von Bürgermeistern und Landräten auf Initiative der Wähler ermöglicht. Die FDP bringe Demokratie-Anträge hingegen nur in den Landtag ein, wenn eine Ablehnung sicher sei.

 

Özlem Demirel begrüßte als kommunalpolitische Sprecherin der Linken Antrag und Debatte zum Kommunalwahlrecht. Auch die Grünen hätten sich in der Regierung mit der SPD ja bei diesem Thema nicht durchgesetzt, obwohl sie Kumulieren und Panaschieren früher gefordert hätten. Demirel wies darauf hin, dass sich der Anteil der Migranten in der Bremischen Bürgerschaft mit Hilfe direkter Wählerstimmen verdoppelt habe. Per Kumulieren und Panaschieren könnten Querdenker und kritische Köpfe von den Wählern nach vorne geboxt werden. Der Nachteil sei eine gewisse Kompliziertheit und Unübersichtlichkeit. Dicke Wahlhefte und große Wahlzettel wirkten abschreckend, der Anteil ungültige Stimmen wachse, Sehbehinderte und Blinde seien benachteiligt, weil die Verwendung von Schablonen nicht möglich sei. Zudem drohe durch einen stärker personenbezogenen Wahlkampf eine Zurückdrängung von Inhalten. Auch könnten sich Kandidaten durch einen finanziell aufwändigen Wahlkampf in den Rat einkaufen. Insgesamt sei die Linke in der Wahlrechtsfrage aber an der Seite der FDP.

 

Diskussion mit Tradition

Innenminister Ralf Jäger (SPD) erinnerte daran, dass die Wahlrechtsdiskussion im Landtag eine gewisse  Tradition habe. 2008 hatte der Landtag eine von mehr als 72.000 Bürgern unterstützte Volksinitiative für mehr Demokratie beim Wählen gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt. 2007 hatten CDU und FDP einen 2005 in ihrem Koalitionsvertrag formulierten Prüfauftrag zur Einführung von Kumulieren und Panaschieren negativ beschieden. Jäger verwies darauf, dass in Großstädten nur die Hälfte bis 40 Prozent der Wähler von den Möglichkeiten dieses Wahlrechts Gebrauch machten. Die geringe Bekanntheit vieler Kandidaten ermögliche kein vernünftiges Auswahlverfahren. Der Innenminister zitierte die Wochenzeitung „Die Zeit“, die im Februar geschrieben hatte, dass das in Hamburg per Volksentscheid eingeführte Kumulieren und Panaschieren nichts für das Wahlvolk sei, sondern nur gebildete Wählerinnen und Wähler begünstige. Manche Wähler seien durch die Lektüre der Wahlhefte überfordert. Mehr Stimmen bedeuteten tatsächlich weniger Demokratie.

 

Der Landtag hat den FDP-Antrag in den Kommunalausschuss verwiesen, der über diesen weiter beraten und entscheiden wird.

 

FAKTENCHECK

 

Sind die Wähler durch Kumulieren und Panaschieren überfordert und sinkt deshalb die Wahlbeteiligung?

Die Wahlbeteiligung sinkt in Deutschland bereits seit Jahrzehnten kontinuierlich. Dies ganz unabhängig vom Wahlverfahren. Wissenschaftliche Untersuchungen haben keinen Zusammenhang zwischen Wahlsystem und -beteiligung nachweisen können. Das Absinken der Beteiligung hat viele Gründe, das jeweilige Wahlrecht ist keiner davon.

 

Begünstigt Kumulieren und Panaschieren gebildete Wähler?

Das Bildungsgefälle in der Gesellschaft ist ein allgemeines Demokratie-Problem. Menschen mit geringerer Bildung und niedrigerem Einkommen bleiben nicht nur häufiger Wahlen fern, sondern engagieren sich auch weniger in Parteien und sind damit auch in den Parlamenten nicht angemessen repräsentiert. Dies ist jedoch keine Begründung für ein Festhalten an einem antiquierten Wahlrecht, sondern für eine Bildungs- und Sozialpolitik, die benachteiligten Gruppen der Gesellschaft mehr Aufmerksamkeit widmet und mehr Chancen eröffnet. Zudem ist Kumulieren und Panaschieren auch ohne Abitur einfach zu verstehen und in kurzer Zeit jedem Menschen zu vermitteln, wie die Erfahrung bei Unterschriftensammlungen oder in Unterrichtsstunden an Schulen zeigt.

 

Ist beim Kumulieren und Panaschieren der Anteil ungültiger Stimmen höher?

Bei Wahlen abgegebene Stimmen können aus verschiedenen Gründen ungültig sein. Die Hauptfehlerquellen sind aber nicht innerhalb des Wahlrechts zu suchen. In Hessen stieg nach Einführen von Kumulieren und Panaschieren die Anzahl der ungültigen Stimmen so etwa von 2,4 auf 4,2 Prozent an. Allerdings ergab eine genauere Überprüfung der ungültigen Stimmzettel in Frankfurt, dass nur ein Fünftel von ihnen wirklich fehlerhaft war. Die anderen wurden leer abgegeben oder durch handschriftliche Unmutsäußerungen absichtlich ungültig gemacht. Auf ganz Hessen übertragen würde dies bedeuten, dass weniger als 1 Prozent der abgegebenen Stimmzettel ungewollt falsch ausgefüllt wurden und deshalb ungültig waren. Die höhere Zahl ungültiger Stimmen bei Kommunalwahlen ist oft nicht auf das differenziertere Wahlrecht zurück zu führen, sondern darauf, dass verschiedene Wahlen am gleichen Tag stattfinden und die Wähler die Wahlumschläge verwechseln. Für die Vermutung, dass das Kumulieren und Panaschieren einen vergleichsweise geringen Einfluss auf die Zahl der ungültigen Stimmen hat und andere Faktoren wichtiger sind, spricht auch, dass in Stuttgart die ungültigen Stimmen zwischen dem Minimalwert 0,2 Prozent (1975) und dem Höchstwert 2,6 Prozent (1994) pendeln. Am Wahlrecht kann es nicht liegen, das baden-württembergische Kommunalwahlrecht wurde aber schon 1948 eingeführt.

 

Verwirren große Wahlzettel die Wähler?

Die Bürger in Baden-Württemberg und Bayern wählen seit Jahrzehnten mit großen Wahlzetteln, auf denen insbesondere in Großstädten viele hundert Kandidaten stehen. Dies ist dort noch nie ein nennenswertes Problem gewesen. Die Kandidatenlisten lassen sich außerdem auch in Heftform auf mehreren Seiten darstellen. Viele Wähler nutzen die Briefwahl, um sich Zuhause in Ruhe mit den Kandidaten beschäftigen und die aus eigener Sicht richtigen Bewerber aussuchen zu können.

 

Können Kandidaten mit populistischen Forderungen beim Kumulieren und Panaschieren punkten?

Populismus ist in der Politik ein allgemeines Problem. Wer mit diesem Argument die direkte Auswahl von Kandidaten beim Kumulieren und Panaschieren angeht, müsste konsequenterweise auch die Direktwahl von Ratsmitgliedern in Wahlbezirken, von Bürgermeistern und Landräten sowie von Landtags- und Bundestagsabgeordneten in Wahlkreisen ablehnen. Denn auch diesen könnte man unterstellen, mit populistischen Thesen Stimmen auf sich ziehen zu wollen. Nebenbei ist eine solche Argumentation ein Misstrauensvotum gegen die Wähler, denen man eine kritische Sicht auf populistische Politiker damit scheinbar nicht zutraut.

 

Zählen beim Kumulieren und Panaschieren Personen mehr als Inhalte?

Personen stehen für Inhalte. Wichtig ist nicht nur, was in Wahlprogrammen steht. Wichtig ist auch, ob eine Partei Politiker hat, die die Inhalte auch glaubwürdig vertreten können, weil ihnen bestimmte Themen besonders wichtig sind und sie sich im Rat z.B. für mehr Kinderspielplätze oder die Förderung der Kultur einsetzen. Papier ist geduldig, wenn niemand da ist, der Buchstaben zu Politik macht.

 

Entscheidet beim Kumulieren und Panaschieren die Höhe der Wahlkampfmittel einzelner Kandidaten über deren Einzug in den Rat?

Geld erleichtert es Kandidaten natürlich, sich bekannter zu machen. Untersuchungen belegen aber, dass die Wähler sich am ehesten am gesellschaftlichen Engagement der Mandatsbewerber orientieren und nicht an der Zahl der Plakate und verteilten Faltblätter. Wer außerhalb der Partei durch sein Engagement bekannt geworden ist, kann durch das Kumulieren große Sprünge nach vorne machen. Der Frankfurter Michael Paris (SPD) war bei der Kommunalwahl 2006 in Hessen der Stadtverordnete, dem bezogen auf den ursprünglichen Listenplatz der größte Sprung nach vorne gelang. Er hatte sich mit seinem Einsatz für Kinderspielplätze in der Stadt einen Namen gemacht, sich um 39 Plätze verbessert und kam so in die Stadtverordnetenversammlung.

 

Sind Wahlbezirke mit Kumulieren und Panaschieren als Wahlrecht nicht vereinbar?

Wahlbezirke gibt es beim Kumulieren und Panaschieren nicht, weil diese dann keinen Sinn mehr machen. Die Wähler sollen ja die Möglichkeit haben, Ratskandidaten aus der gesamten Stadt oder Gemeinde auszuwählen statt sich auf Bewerber aus dem eigenen Stadtbezirk beschränken zu müssen. Es gibt also keine Direktkandidaten im üblichen Sinne mehr, sondern nur noch Kandidaten auf den Listen der Parteien. Hamburg kennt als Sonderfall das System der Mehrmandatswahlkreise. In den Stadtbezirken gibt es von allen Parteien jeweils noch einmal eigene Kandidatenlisten, bei denen die Wähler mit fünf Stimmen ebenfalls Kumulieren und Panaschieren können. Dies garantiert, dass alle Stadtbezirke in der Hamburger Bürgerschaft angemessen vertreten sind.

Pressemitteilung

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