Der CDU-Fraktionschef im NRW-Landtag, Karl-Josef Laumann, hat der rot-grünen Landesregierung mit einem Volksbegehren zur Schulpolitik gedroht. „Wenn es unter Rot-Grün eine Einheitsschule gibt, die das Gymnasium zerstört, dann werden wir uns mit allen Mitteln der Opposition bis hin zum Volksbegehren gegen wehren. Und das würden wir auch gewinnen“, so Laumann in einem am 25. August veröffentlichten Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger. Er habe eine abgrundtiefe Ablehnung gegen die zwei Jahre gemeinsamen Lernens nach der Grundschule, an die sich Rot-Grün so klammere. Damit habe man nicht mehr das klassische Gymnasium oder die Realschule, und die Eltern verlören ihre Wahlfreiheit.
SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Schülerinnen und Schüler länger gemeinsam lernen zu lassen. In den Klassen 5 und 6 soll wie in der Grundschule der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam stattfinden. Schule, Schulträger und Eltern sollen danach darüber entscheiden können, wie es ab Klasse 7 oder später weitergeht. Es können entweder integrierte Lernkonzepte weitergeführt oder es kann nach Bildungsgängen differenziert werden. Am Ende der Klasse 10 sollen alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden können. Jede Gemeinschaftsschule soll mit einer Schule der Sekundarstufe II verbunden sein. Das könne eine gymnasiale Oberstufe am Standort sein, ein Oberstufenzentrum oder eine Kooperation mit Gesamtschule, Gymnasium oder Berufskolleg.
Volksbegehren gegen "Kooperative Schule" 1978
Die Schulpolitik in NRW war bereits 1978 einmal Inhalt eines Volksbegehrens. Seinerzeit hatte der Landtag aufgrund sinkender Schülerzahlen mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD und FDP eine Änderung des Schulverwaltungsgesetzes beschlossen, wonach Haupt-, Realschulen und Gymnasien zu so genannten "Kooperativen Schulen" zusammengefasst werden sollten. Die "Bürgeraktion Volksbegehren gegen die Kooperative Schule" hatte gegen diese Pläne das Volksbegehren „Stop Koop“ gestartet. Während der Eintragungsfrist im Februar 1978 hatten sich 3.637.207 Stimmberechtigte in die Unterschriftenlisten des Begehrens eingetragen. Dies entsprach einem Anteil von 29,9 Prozent der Stimmberechtigten. Dieses Ergebnis wurde als Vorwegnahme des Volksentscheids gewertet. Die Landesregierung empfahl dem Landtag, dem Volksbegehren zu entsprechen, was der Landtag dann auch tat.
Seitdem hat es in Nordrhein-Westfalen kein weiteres Volksbegehren mehr gegeben. Grund sind die fast unüberwindbar hohen Hürden. So muss ein Volksbegehren binnen acht Wochen von mehr als einer Million Bürger unterschrieben werden. Die Eintragung in die Unterschriftenlisten ist dabei nur in den Rathäusern möglich. SPD und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Verfahren vereinfachen zu wollen. Die Landesregierung will so die Unterschriftenhürde senken, die Eintragungsfrist verlängern und die freie Sammlung ermöglichen. Dann könnten Unterschriften auch an Infoständen, auf Veranstaltungen oder im privaten Umfeld bei Familie, Freunden und Bekannten gesammelt werden.
Um die Unterschriftenhürde zu senken, ist allerdings eine Änderung der Landesverfassung notwendig. Weil es hierfür einer Zweidrittel-Mehrheit der Abgeordneten im Landtag bedarf, kommt es auch auf die Stimmen der CDU an. Wenn diese ein Volksbegehren starten will, sollte sie schon im eigenen Interesse die Durchführungsbedingungen hierfür vereinfachen.









