Schlechte Noten für Volksbegehren

Als Gast der Landespressekonferenz in Düsseldorf haben wir am 1. Oktober unser aktuelles Volksentscheid-Ranking vorgestellt. Das Ergebnis unserer Untersuchung der Spielregeln für Volks- und Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen: es fehlt an Bürgerfreundlichkeit. NRW landet mit der Note „befriedigend“ nur auf Platz 7.

 

Besonders für Volksbegehren auf Landesebene gibt es schlechte Noten. Die Bürger dürfen noch immer nicht über die Verwendung ihrer eigenen Steuern entscheiden. Dabei wollen viele Menschen gerne über die Finanzierung von Lehrer- oder Polizistenstellen oder die Förderung von Jugendeinrichtungen abstimmen. In der Schweiz sind Volksentscheide über Finanzfragen alltäglich, in Deutschland aber nur in Berlin und Sachsen möglich. Die Note 6 gibt es für das Fehlen von obligatorischen Volksabstimmungen über Änderungen der Landesverfassung.

 

Auf kommunaler Ebene vermisst Mehr Demokratie die Möglichkeit zu Bürgerentscheiden über Großprojekte. Über den Neubau von Kraftwerken oder den Ausbau von Flughäfen dürfen die Bürger nicht abstimmen. In Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Abstimmungen über solche Fragen hingegen erlaubt. Bayern gehört deshalb auch zusammen mit Bremen und Hamburg zum Spitzentrio des Volksentscheid-Rankings. Schlusslicht ist Baden-Württemberg.

 

Stark begrenzt sind Bürgerbegehren zum Bau neuer Einkaufszentren oder zur Ausweisung neuer Gewerbeflächen. Hier können die Bürger nur gegen die Aufstellung von Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen vorgehen. Die Frist zur Unterschriftensammlung ist dabei auf knappe sechs Wochen begrenzt. Mit Aufstellungsbeschlüssen müssen noch keine genauen Bebauungsvorgaben gemacht werden. Die Bürger wissen also nicht, was auf sie zukommt und werden frühzeitig in den Totalwiderstand getrieben, weil sie sonst die Frist verpassen.

 

Mit unserem Ranking haben wir den aktuellen Reformbedarf in Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht. Für die vom Landtag eingesetzte Verfassungskommission gibt es hier viel zu tun.

 

Alle Informationen zum Volksentscheid-Ranking finden Sie unter den unten stehenden Links.

Pressemitteilung

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