Runde Tische nach Bürgerbegehren

Das Schlichtungsverfahren zum Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ färbt auch auf Nordrhein-Westfalen ab. Bereits zum dritten Mal in diesem Jahr sollen nach einem Bürgerbegehren durch einen Runden Tisch die verhärteten Fronten aufgelöst und ein kommunalpolitisches Problem im Konsens aller Beteiligten gelöst werden.

 

Beim aktuellen Beispiel geht es um die Schließung von fünf Grundschulen in Bielefeld. Der Rat hatte deren Schließung beschlossen, um jährlich 1,5 Millionen Euro einzusparen. Eine Elterninitiative wehrte sich mit einem Bürgerbegehren dagegen. Rund 40.000 Bielefelder unterstützten die Forderung der Initiative nach dem Erhalt der Schulen, doch wurde das Begehren aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. Trotzdem bleiben die fünf umstrittenen Grundschulen aber zunächst erhalten, die Schließung ist aufgeschoben. Ein Forum mit gut 80 festen Teilnehmern (davon 18 stimmberechtigt) soll jetzt bis Sommer/Herbst 2011 eine Beschlussempfehlung für den Rat vorbereiten, wie die Zukunft der heute 47 städtischen Grundschulen aussehen soll. „40.000 Unterschriften kann man nicht einfach ignorieren“, sagte Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD) zur Begründung. Das Verfahren sei auf Konsens angelegt, ergebnisoffen und man spreche „auf Augenhöhe“ miteinander. Auch fünf Elternvertretern soll Stimmrecht eingeräumt werden. Beschlossen werden soll mit Zwei-Drittel-Mehrheit.

 

Im Sommer hatte es bereits in Köln nach einem Bürgerbegehren einen Runden Tisch gegeben. Vertreter aus Politik, Verwaltung und Kultur setzten sich mit den Initiatoren des Begehrens für den Erhalt des Schauspielhauses zusammen, um gemeinsam ein Konzept zur Sanierung des Schauspielhauses zu entwickeln. Das Theatergebäude sollte eigentlich abgerissen werden, das von 52.000 Kölner unterstützte Bürgerbegehren hatte aber eine Aufhebung des entsprechenden Ratsbeschlusses erreicht.

 

Der dritte Runde Tisch tagt derzeit in Siegburg. Er ist Folge eines Bürgerentscheids, in dem die Siegburger am 19. September den Bau eines Einkaufszentrums abgelehnt hatten. Zusammen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das Einkaufszentrums wollen Vertreter der Stadt und der Innenstadt-Geschäftsleute ein Konzept für die Entwicklung und Attraktivierung der Innenstadt entwickeln.

 

Die drei Beispiele zeigen, dass die direkte Demokratie breitere Bürgerbeteiligungsprozesse anstoßen kann. Entscheidungen werden nicht mehr allein durch die gewählten Vertreter, sondern im Konsens mit den davon Betroffenen gefällt. Dies stärkt das Verantwortungsgefühl der Bürger für ihre Stadt und Gemeinde. Und es schärft das Bewusstsein der Politiker für die Probleme und Lösungsvorschläge ihrer Wähler. All das zusammen bringt die Demokratie selbst voran.

 

Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Pressemitteilung

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