Die rot-grüne Landesregierung hat am 5. Oktober den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen auf den Weg gebracht. Seit der Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen im Jahr 2007 sind viele Bürgermeister nur durch das Votum einer Wählerminderheit ins Amt gekommen. Bei der Bürgermeisterwahl am 30. August 2009 etwa hatten 103 gewählte Kandidaten keine absolute Mehrheit erhalten.
Am dramatischsten war das Ergebnis in Wülfrath. Bürgermeisterin Claudia-Almut Panke von der Wählergemeinschaft "Wülfrather Gruppe" wurde mit nur 27 Prozent der abgegebenen Stimmen gewählt. War früher die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für einen Wahlsieg erforderlich, reicht es aktuell, mehr Stimmen zu haben als jeder einzelne andere Konkurrent. Es können bei einem knappen Wahlausgang also auch Bewerber Bürgermeister werden, die nur 30 oder 40 Prozent aller Wähler hinter sich haben.
Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, erklärte am Dienstag dazu: "Die Stichwahl bei Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Landräten ist ein wichtiges demokratisches Element, damit die kommunalen Spitzen in jedem Fall durch eine breite Mehrheit der Wählerinnen und Wähler legitimiert sind.“
Mehr Demokratie wäre die Einführung der Zustimmungswahl hier allerdings lieber. Bei der Zustimmungswahl haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Es kann nicht nur der in der Gunst der einzelnen Wähler vorne liegende Kandidat gewählt werden, sondern wählbar sind alle Kandidaten, die akzeptabel erscheinen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen.
Bild: Lars Kulesch / pixelio.de









