Am 22. Juni haben SPD und Grüne in Düsseldorf ihre Verhandlungen zur Bildung einer gemeinsamen Minderheitsregierung aufgenommen. In verschiedenen Verhandlungsgruppen wird ein Koalitionsvertrag erarbeitet. Dabei geht es auch um Fragen der direkten Demokratie und des Wahlrechts in Nordrhein-Westfalen. SPD und Grüne haben hier an mehreren Stellen programmatische Gemeinsamkeiten.
Für die Landesebene wollen Sozialdemokraten wie Grüne die Vereinfachung von Volksbegehren. Beide Parteien forderten in ihren Programmen zur Landtagswahl die Einführung der freien Unterschriftensammlung für Volksbegehren. Bisher können sich Bürger hierfür nur in den Rathäusern eintragen. Bei der freien Unterschriftensammlung könnten Volksbegehren auch an Infoständen oder bei Veranstaltungen unterzeichnet werden. Auch die knappe Eintragungsfrist von nur acht Wochen wollen SPD und Grüne verlängern. Die SPD fordert eine Ausdehnung der Frist auf zwölf Wochen, die Grünen wollen den Initiatoren eines Volksbegehrens sogar ein halbes Jahr zur Sammlung der nötigen Unterschriften lassen.
Bei kommunalen Bürgerentscheiden wollen SPD und Grüne die Abstimmungshürde senken. Bisher ist ein Bürgerbegehren im Bürgerentscheid nur dann erfolgreich, wenn es eine Mehrheit der Abstimmenden hinter sich versammeln kann und diese gleichzeitig mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht. An dieser Hürde scheitert in NRW jedes zweite zur Abstimmung kommende Bürgerbegehren. Die SPD will das Quorum deshalb nach Gemeindegröße staffeln, so dass die Hürde in größeren Städten prozentual niedriger liegt als in kleinen Gemeinden. Die Grünen wollen das Zustimmungsquorum in ein Beteiligungsquorum umwandeln. Danach soll für die Gültigkeit eines Bürgerentscheids in Zukunft je nach Gemeindegröße die Beteiligung von 10 bzw. 15 Prozent der Stimmberechtigten an der Abstimmung reichen.
Beim Wahlrecht wollen SPD und Grüne die Abschaffung der Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl rückgängig machen. Die SPD will die Stichwahl wieder einführen, die Grünen fordern die Einführung der Zustimmungswahl. Dabei können die Wähler soviele Stimmen vergeben, wie Kandidaten antreten. Gewählt ist der Bewerber mit den meisten Stimmen. Bei Landtagswahlen sollen wie bei Kommunalwahlen in Zukunft Jugendliche schon ab 16 Jahren wahlberechtigt sein. Sozialdemokraten und Grüne befürworten außerdem die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts und wollen sich auf Bundesebene für dessen Verwirklichung einsetzen.
Die Umsetzung dieser Forderungen wäre nach fünf Jahren Demokratie-Stillstand in NRW ein großer Schritt nach vorn. Noch mehr freuen würde es uns natürlich, wenn sich die Grünen mit noch weiter gehenden Forderungen durchsetzen würden. Die Öko-Partei will z.B. auch Bürgerentscheide über den Bau von Supermärkten und Windkraftanlagen ermöglichen, die bisher nicht erlaubt sind. Außerdem fordert das Wahlprogramm der Grünen die Einführung eines demokratischeren Wahlsystems bei Kommunal- und Landtagswahlen. Danach sollen die Wähler in Zukunft durch das Häufeln und Verteilen mehrerer Stimmen auf Kandidaten (Kumulieren und Panaschieren) die Listenreihenfolge der Mandatsbewerber noch einmal ändern können.









