Rot-Grün will Volksbegehren vereinfachen

SPD und Grüne haben zur Landtagssitzung am 25. Februar einen Gesetzentwurf zur Vereinfachungen von Volksbegehren in NRW eingebracht. Die Unterschriftensammlung soll erleichtert und die Eintragungsfrist ausgedehnt werden.

 

Wer in NRW ein Volksbegehren mit seiner Unterschrift unterstützen will, kann dies bisher nur in amtlichen Eintragungsstellen wie etwa Rathäusern tun. In Zukunft sollen unterstützungsbereite Bürger sich auch an Infoständen oder bei Veranstaltungen in die Listen eintragen können.

 

Verlängert werden soll außerdem die mit acht Wochen sehr knapp bemessene Frist zur Eintragung in die Unterschriftenlisten. Diese viel zu kurze Frist verhindert die Entfaltung der Wirkung von Volksbegehren als Auslöser einer umfassenden öffentlichen Debatte über ein politisches Thema. SPD und Grüne wollen die Frist bei der amtlichen Eintragung auf 18 Wochen und bei der freien Sammlung sogar auf ein Jahr ausdehnen. Die Initiatoren eines Volksbegehrens können selber entscheiden, ob sie die freie Sammlung oder die amtliche Eintragung wollen. Beides parallel anzubieten sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

 

Weiterhin wollen SPD und Grüne für Spendentransparenz sorgen. Geld- oder Sachspenden für Volksbegehren im Wert von mehr als 5.000 Euro sollen durch die Vertrauenspersonen eines Begehrens unverzüglich offen gelegt werden müssen. Jeder Bürger kann sich dann z.B. im Internet informieren, wer ein Volksbegehren mit Spenden unterstützt.

Pressemitteilung

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