Rösrath: Minderheit bestimmt Bürgermeister

Fatale Wirkungen hatte die im letzten Jahr vom Düsseldorfer Landtag beschlossene Abschaffung der Bürgermeister-Stichwahl bei der Bürgermeister-Neuwahl am 21. September in Rösrath. Obwohl er nur 44,4 Prozent der abgegebenen Stimmen erhielt, ging CDU-Kandidat Marcus Mombauer als Sieger aus der Wahl hervor. Die Stimmen seiner Gegner verteilte sich auf drei Kandidaten, weil neben der SPD auch Grüne und Linke Kandidaten ins Rennen geschickt hatten.

 

Für SPD-Bewerber Karlheinz Batzer stimmten so 42,9 Prozent, für Friedhelm Weiß (Grüne) 8,8 Prozent und für Frank D. Albert (Linke) 3,8 Prozent. Da erfahrungsgemäß Wähler der Grünen und Linken in einer Stichwahl eher dazu neigen, den sozialdemokratischen Bewerber zu unterstützen, wäre die Wahl nach dem im vergangenen Jahr abgeschafften Wahlverfahren mit Stichwahl wohl anders ausgegangen.

 

2007 hatte der Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP die Stichwahl zum Amt des Stadtoberhaupts abgeschafft. War früher die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für einen Wahlsieg erforderlich, reicht es jetzt, mehr Stimmen zu haben als jeder einzelne andere Konkurrent. Es können bei einem knappen Wahlausgang auch Bewerber Bürgermeister werden, die nur 30 oder 40 Prozent aller Wähler hinter sich haben.

 

Ist alleine dies schon demokratiepolitisch mehr als bedenklich, führt die Abschaffung der Stichwahl in der Folge auch zu einer Ausdünnung des Angebots politischer Alternativen bei der Kandidatenauswahl. Parteien mit weniger aussichtsreichen Kandidaten - i.d.R. Grüne, FDP oder Freie Wähler - verzichten zugunsten von Bewerbern aus großen Parteien wie CDU oder SPD auf das Aufstellen eigener Bürgermeisterkandidaten. Dies geschieht, weil sich nahe stehende Parteien wie z.B. SPD und Grüne verhindern wollen, dass sich die Stimmen ihrer Wähler auf zwei Bewerber so aufteilen, dass keiner von beiden siegt, weil etwa der CDU-Kandidat mehr Stimmen bekommt als der SPD-Kandidat.

 

Es verringern sich mit dem Kandidatensterben nicht nur die Auswahlmöglichkeiten für die Bürger. Es dürfte auch bzgl. der Wahlbeteiligung genau zu dem Zustand kommen, den CDU und FDP mit der Abschaffung der Stichwahl angeblich in Zukunft verhindern wollten: einer niedrigen Wahlbeteiligung.

 

In der Vergangenheit hatte die Wahlbeteiligung in der Stichwahl meist immer genau deshalb abgenommen, weil weniger Kandidaten im Rennen waren. Mit den übrig gebliebenen Bewerbern konnte sich so mancher Wähler nicht identifizieren, so dass die Wahlenthaltung vorgezogen wurde.

 

Wer eine demokratische Bürgermeisterwahl in einem Wahlgang haben möchte, hat eine bessere Alternative. Die Zustimmungswahl bringt den tatsächlichen Wählerwillen besser zum Ausdruck als das bisherige oder auch das neue Wahlverfahren bei der Bürgermeisterwahl.

 

Bei der Zustimmungswahl haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Es kann nicht nur der in der Gunst der einzelnen Wähler vorne liegende Kandidat gewählt werden, sondern wählbar sind alle Kandidaten, die akzeptabel erscheinen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen.

 

Hierdurch wird die "strategische Unehrlichkeit" der Wähler verringert. Bei der Wahl mit nur einer Stimme werden die Wähler wider ihren Willen motiviert, das "kleinere Übel" eines mehrheitsfähigen Kompromisskandidaten zu wählen, damit nicht ein noch unbeliebterer Bewerber siegt. Bei der Zustimmungswahl können die Wähler diesen und/oder ihren tatsächlichen Favoriten wählen. Zudem wird die strukturelle Benachteiligung von weniger favorisierten Kandidaten (z.B. kleinerer Parteien) beseitigt.

Pressemitteilung

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