Rheinland-Pfalz macht NRW was vor

Aktion für faire Bürgerentscheide in Speyer

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 8. September eine umfassende Reform der Spielregeln für kommunale Bürgerbegehren in unserem Nachbarland beschlossen. Nordrhein-Westfalen kann sich von den Neuerungen einiges abschauen.

 

Neu ist so die Möglichkeit, die Wähler im Bürgerentscheid nicht nur über ein Bürgerbegehren, sondern auch über einen Alternativvorschlag des Rates hierzu abstimmen zu lassen. Fordert ein Bürgerbegehren etwa den Verzicht auf den Bau eines Einkaufszentrums, kann der Rat einen kleiner dimensionierten Bau vorschlagen. Diese Möglichkeit zum direkten Alternativvorschlag gibt es in NRW leider nicht. Er wäre aber sinnvoll, weil er es ermöglicht, den Wähler eine Auswahl zwischen verschiedenen Entscheidungsvarianten zu geben, statt nur mit „Ja“ oder „Nein“ abzustimmen.

 

Neu ist auch der Ratsbürgerentscheid, mit dem Gemeindevertreter auch ohne vorheriges Bürgerbegehren eine kommunalpolitische Frage zur Abstimmung bringen können. Damit können Räte ihre Gemeindebürger von Anfang an mit in politische Entscheidungen einbeziehen, das Interesse daran verstärken und die Kommunikation zwischen Wählern und Gewählten verbessern. Anders als in Nordrhein-Westfalen ist dabei auch der Fall geregelt, dass es zeitgleich zu einem Bürgerentscheid und Ratsbürgerentscheid zum gleichen Thema kommt. Dass also sowohl eine eigene Initiative des Rates, als auch ein Bürgerbegehren aus der Bürgerschaft abgestimmt wird. Erhalten in Rheinland-Pfalz beide Vorlagen eine Mehrheit, entscheiden die Wähler per Stichfrage, welche Vorlage der tatsächliche Gewinner ist.

 

Stichfrage fehlt in NRW

Sollte es in NRW zu einem solchen Fall eines doppelten Abstimmungssiegs kommen, ist nicht klar, ob das Rats- oder Bürgerbegehren gewonnen hat. Akut könnte dieses Problem werden, wenn in Leichlingen Überlegungen umgesetzt werden, einem bereits eingereichten Bürgerbegehren gegen die Bebauung des Stadtparks ein Ratsbegehren für eine abgespeckte Variante des dort zum Bau vorgesehenen Einkaufszentrums entgegen zu stellen. Mehr Demokratie fordert deshalb, auch in NRW für solche Fälle die Stichfrage einzuführen.

 

Insgesamt ist das Reformpaket in Rheinland-Pfalz sehr umfangreich. So hat der Landtag entsprechend dem ersten Reformentwurf der Landesregierung die Senkung des Unterschriftenquorums für Bürgerbegehren von 15 auf 10 Prozent der Stimmberechtigten ebenso beschlossen wie die Senkung des Zustimmungsquorums beim Bürgerentscheid von 30 auf 20 Prozent. Für den Erfolg eines Bürgerbegehrens  müssen also neben der Mehrheit der Abstimmenden künftig 20 Prozent der Wahlberechtigten für das Begehren stimmen.

 

Erfolg von Mehr Demokratie

Nach einer Straßen- und Postkartenaktion von Mehr Demokratie hatte die SPD weitere Änderungen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. So wurde der so genannte Positivkatalog abgeschafft. Dieser hatte bisher festgelegt, zu welchen Themen überhaupt Bürgerbegehren stattfinden dürfen und damit das Feld direkt-demokratischer Beteiligungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Bei Bürgerbegehren, die einen Beschluss des Stadt- oder Gemeinderats rückgängig machen wollen, wurde die Frist zur Unterschriftensammlung von zwei auf vier Monate verlängert (NRW: drei Monate). Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren sind außerdem künftig Kompromisslösungen zwischen der Initiative und dem Gemeinderat möglich, so dass es nicht mehr zum Bürgerentscheid kommen muss. Eine solche Regelung gibt es in NRW schon.

 

Wir hoffen, dass die Reformbewegung in Rheinland-Pfalz nun auch auf Nordrhein-Westfalen übergreift und die Diskussion hierzulande befruchtet. SPD und Grüne haben in ihrem im Juli geschlossenen Koalitionsvertrag umfangreiche Vereinfachungen der Spielregeln für kommunale Bürgerbegehren zwischen Rhein und Weser angekündigt.

Pressemitteilung

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