Piraten für Transparenz von Amts wegen

Piraten-Abgeordneter Michele Marsching
© Bild: Tobias Eckrich / Piratenfraktion NRW

Die Piratenfraktion im Landtag hat am 12. Juni ihren Entwurf für ein Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Die Piraten-Initiative soll Behördendaten im ganzen Land frei verfügbar machen.

 

„Das Prinzip der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik verlangt einen Bürger, dem ein transparenter Staat gegenübersteht. Ein umfassendes Informationsrecht unterstützt die demokratische Meinungs- und Willensbildung (…)“, heißt es zur Begründung. Die Piraten verweisen darauf, dass NRW-Bürger mit dem seit 2001 existierenden Informationsfreiheitsgesetz bislang nur die Erteilung von Auskünften beantragen können. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Paradigmenwechsel vollzogen werden. Die Piraten wollen, dass Informationen aus Behörden von Amts wegen öffentlich zugänglich gemacht werden. „Der Bürger muss jederzeit Entscheidungen nachvollziehen und sich einbringen können“, fordert der Piraten-Abgeordnete Michele Marsching.

 

Unter dem Motto „Ich will‘s wissen!“ rufen die Piraten die Bürger bereits seit April dazu auf, auf ihrer Internetseite und auf Postkarten anzugeben, was sie von Regierungen und Behörden wissen wollen und welche politischen Entscheidungen transparent gemacht werden sollen. Die bisher eingegangenen Fragen sind nach Angaben der Piratenfraktion breit gefächert. Sie reichen von konkreten Nachfragen zum Kölner U-Bahn-Bau über das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten und Hintergründe zur Staatsverschuldung bis hin zu den Einflussnahmen von Lobbyisten im Land.

 

Das Bündnis „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency International hatte im April eine Kampagne für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz gestartet. Bis Ende Mai konnten Interessierte den Gesetzentwurf des Bündnisses im Internet kommentieren und Verbesserungsvorschläge machen. Derzeit finden Gespräche mit den Landtagsfraktionen zur Verabschiedung eines NRW-Transparengesetzes statt.

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