Mit der Vereinfachung von Volks- und Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen soll es nach dem Willen von SPD, Grünen und Linken auch nach der Landtagswahl am 13. Mai weiter gehen. Alle drei Parteien haben dazu auf Parteitagen am 31. März entsprechende Aussagen in ihren Wahlprogrammen verankert.
Die SPD sagt allgemein zu, sich für die Senkung der Hürden für landesweite Volksbegehren einzusetzen. Die Grünen werden hier konkreter. Sie schlagen vor, die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von derzeit acht auf zwei Prozent zu senken. Damit sich der Landtag mit einem Gesetzentwurf eines Volksbegehrens befasst und es evtl. zum Volksentscheid darüber kommt, müssten sich dann nicht mehr rund 1,1 Millionen Bürger, sondern noch etwa 265.000 Stimmberechtigte in die Unterschriftenlisten eintragen. Außerdem wollen die Grünen Volksbegehren mit Auswirkungen auf den Landeshaushalt ermöglichen. Das Finanztabu in der Verfassung verbietet bisher direktdemokratische Initiativen etwa zur finanziellen Förderung von Jugendeinrichtungen oder Hochschulen durch das Land.
Auch die Linke will die Volksbegehrenshürde senken und finanzwirksame Volksbegehren zulassen. Außerdem soll die Frist zur Eintragung in die Unterschriftenlisten, die in Rathäusern ausliegen, von derzeit 18 Wochen auf sechs Monate verlängert werden. Grüne und Linke fordern außerdem obligatorische Referenden über Änderungen der Landesverfassung und eine Vereinfachung des Verfahrens der Volksinitiative, mit der Bürger Anliegen im Landtag zu Gehör bringen können.
Die Linke hat darüber hinaus einen umfangreichen Forderungskatalog zur Verbesserung kommunaler Bürgerbegehren aufgestellt. So sollen Bürgerentscheide über Großprojekte wie den Ausbau von Flughäfen möglich sein. Bürger sollen Ratsbeschlüsse genau so lange wieder aufheben können wie der Rat dies kann, deshalb will die Partei die dreimonatige Einreichungsfrist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse streichen. Diese Forderung tragen die Grünen ebenso mit wie die nach zwingend stattfindenden Bürgerentscheiden bei wichtigen Themen wie etwa der Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge bzw. wesentlichen Veräußerungen öffentlichen Eigentums.
Beim Thema Wahlrecht wollen SPD, Grüne und Linke sich auf Bundesebene für die Ermöglichung des kommunalen Ausländerwahlrechts stark machen. Bisher sind hier nur EU-Bürger wahlberechtigt. Um dies zu ändern, müsste der Bundestag zuerst das Grundgesetz ändern. Alle drei Parteien wollen außerdem, dass Jugendliche bereits ab 16 Jahren an Landtagswahlen teilnehmen können. Aktuell ist dies ab Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren möglich.
Mehr Demokratie wirbt derzeit bei den Parteien für eine Umsetzung der bereits 2011 angepeilten Vereinfachung der Volksbegehren auf Landesebene. Mit einem überdimensionalen Taschentuch mit einem Erinnerungsknoten wollen wir dafür sorgen, dass diese Idee nach der Landtagswahl nicht in Vergessenheit gerät. Erste Taschentuch-Fotos mit prominenten Vertretern von Grünen und Linken wurden auf den Parteitagen am Wochenende gemacht. Weitere Bilder werden folgen.










