Das erste Halbjahr 2007 war erneut ein schlechtes für Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Von 14 abgeschlossenen Initiativen konnte nur eine die in NRW aufgestellten hohen Hürden für Bürgerbegehren überwinden. Alle anderen scheiterten an meist überflüssigen Anforderungen.
Erfolge konnten im ersten Halbjahr 2007 insgesamt drei Bürgerbegehren erzielen. Und selbst von diesen waren zwei formal unzulässig. So wurde ein Bürgerbegehren für den Erhalt von zwei Stadtteilbibliotheken in Hattingen wegen eines unzureichenden Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärt, vom Rat aber inhaltlich insofern übernommen, dass die Bibliotheken weiter betrieben werden können, wenn sich genug ehrenamtliche Mitarbeiter finden.
In Bedburg brachte ein Bürgerbegehren gegen den Umzug des Rathauses in das Gebäude eines ehemaligen Supermarkts den Rat zum Einlenken, obwohl die Initiatoren die nur dreimonatige Sammelfrist nach Ratsbeschluss nicht eingehalten hatten, weswegen das Begehren ebenfalls für unzulässig erklärt worden war.
Erfolgreich und auch zulässig war ein Bürgerbegehren gegen den Bau eines neues Kulturzentrums in Rhede mit städtischen Mitteln. Bürgermeister und Rat verzichten auf die Gewährung eines städtischen Zuschusses.









