In Mettmann streiten die Initiatoren eines Bürgerbegehrens für den Erhalt einer von einem Bauprojekt gefährdeten Blutbuche und die Stadtverwaltung über die Zulässigkeit des Begehrens. Nachdem das Bürgerbegehren am 26. Juli mit rund 5.800 Unterschriften eingereicht worden war, sieht die Verwaltung gleich mehrere Mängel.
So sei die Fragestellung "Soll die alte Blutbuche bei der geplanten Bebauung Am Königshof erhalten werden?" eine möglicherweise beeinflussend gestellte Frage, bei der keine Alternativen zur Bauplanung aufgewiesen würden. Darüber hinaus sei dem Bürger anhand der Fragestellung auch nicht klar gewesen, dass mit einem Ja zur Erhaltung der Buche gleich das komplette geplante Bauprojekt "Kleines Kö-Karree" mit Wohnungen, Geschäften und Gastronomie gekippt werden könnte. Die Tragweite eines erfolgreichen Bürgerbegehrens sei durch diese Art der Fragestellung nicht verdeutlicht worden. Zudem sei der auf der Unterschriftenliste gemachte Kostendeckungsvorschlag unzureichend.
Die Bürgerinitiative weist diese Vorhaltungen zurück. Der Stadtrat entscheidet am 14. Oktober über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.









