Auf Antrag der Piratenfraktion hat der Landtag am 14. Mai über eine Änderung des Kommunalwahlrechts debattiert. Die Piraten fordern die Einführung eines aus ihrer Sicht demokratischeren Wahlrechts. Die Wähler sollen mit mehreren Stimmen gezielt die von ihnen favorisierten Kandidaten für Räte und Kreistage auswählen und ungeliebte Bewerber von den Listen streichen können. Dies hätte eine Änderung der Kandidatenreihenfolge auf den Listen der Parteien und Wählergemeinschaften zur Folge.
„NRW hinkt mit Berlin und dem Saarland dem Stand der kommunalen Demokratie hinterher“, sagte der Piraten-Abgeordnete Torsten Sommer. Durch die Einführung des „Kumulieren und Panaschieren“ genannten Wahlsystems erhöhten sich die Einflussmöglichkeiten der Wähler. Der Wählerwille werde besser widergespiegelt. Seine Fraktion wolle damit einen Anstoß für ein neues Kommunalwahlrecht zur Wahl im Jahr 2020 geben.
„Wähler weiß, was er bekommt“
Für die SPD erklärte der Abgeordnete Stefan Kämmerling, dass aus Sicht seiner Fraktion auch das aktuelle Wahlrecht geeignet sei, den Wählerwillen abzubilden. Die Kandidatenlisten würden durch Parteien und Wählergruppen demokratisch aufgestellt. Aus seiner Sicht sollten Frauen und Männer gleichermaßen in den Räten vertreten sein, was durch die Listenaufstellung der Parteien garantiert werde. „Der Wähler weiß, was er bekommt, wenn er eine solche Liste wählt“, so Kämmerling. Natürlich müsse die Art der Listenaufstellung transparent gemacht werden.
Für das von den Piraten vorgeschlagene Wahlsystem gebe es keine überzeugenden Argumente. Die Wähler machten zu einem erheblichen Teil keinen Gebrauch vom Kumulieren und Panaschieren. Wenn dieses Wahlrecht genutzt würde, dann in kleinen Kommunen, wo die Kandidaten den Wählern besser bekannt seien. In NRW mit seinen vielen Großstädten sei der Bekanntheitsgrad der Mandatsbewerber aber eher gering. Zudem seien Wahlzettel von einem Meter Länge den Wählern nicht zumutbar.
Der CDU-Abgeordnete Ralf Nettelstroth sieht im Kumulieren und Panaschieren ein hochkomplexes Wahlsystem, das mehr Organisations- und Verwaltungsaufwand mit sich bringe. In seiner Heimatstadt Bielefeld stünden mit diesem Wahlsystem bis zu 400 Kandidaten auf dem Stimmzettel. „Das System irritiert die Bürger, sie schöpfen das Wahlrecht deshalb nicht aus“, glaubt Nettelstroth. Er befürchtet mehr ungültige Stimmzettel und eine sinkende Wahlbeteiligung.
“Steuererklärungen komplizierter“
Der Abgeordnete Mario Krüger verwies für die Grünen darauf, dass Kumulieren und Panaschieren bereits in 13 Bundesländer praktiziert wird. Die Anforderungen an die Bürger durch komplizierte Steuererklärungen hält er für höher als die durch ein kandidatenorientiertes Wahlrecht. Die Wahlbeteiligung sei auch ohne Kumulieren und Panaschieren in NRW bereits gering. Seine Fraktion befürworte eine Änderung des Wahlrechts, könne aber bei der SPD damit nicht durchdringen. Hier müsse ein „dickes Brett“ gebohrt werden.
Bei der FDP findet der Piraten-Antrag im Kern Zustimmung. Seine Fraktion habe bereits 2011 hierzu eine Initiative ergriffen, erklärte der Liberalen-Abgeordnete Kai Abruszat. „SPD und CDU sehen ihre Rolle als Platzhirsche in der Kommunalpolitik in Gefahr, sie haben kein Interesse an Vorteilen für kleiner Parteien durch ein neues Wahlrecht“, kritisierte der FDP-Abgeordnete. Kumulieren und Panaschieren sei fair. Die Kandidaten stünden damit im Mittelpunkt des Interesses. „Wer überzeugt, soll profitieren können“, meint Abruszat. Zudem bringe dieses Wahlsystem mehr Effizienz. Es gäbe damit keine Wahlbezirke und somit auch keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr.
“Loch Ness im Mai“
NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) sieht in der neuen Debatte ein „Loch Ness im Mai“. Dass der Landtag das Thema diskutiere, habe bereits Tradition. Aus seiner Sicht hat sich das Wahlrecht mit nur einer Stimme bewährt. 40 bis 50 Prozent der Wähler machten vom Kumulieren und Panaschieren keinen Gebrauch. Dies liege am fehlenden Bekanntheitsgrad der Kandidaten und auch an der Größe der Stimmzettel. In Duisburg würden mit diesem Wahlrecht aktuell 472 Namen auf dem Stimmzettel stehen. „Die Einführung von Kumulieren und Panaschieren in Bremen hat gezeigt, dass dieses Wahlrecht kein demokratischer Zugewinn ist“, meint Jäger. Die Wahlbeteiligung sei dort gesunken.
Für die Piratenfraktion erklärte sich Torsten Sommer gesprächsbereit, um eine für Nordrhein-Westfalen geeignete Variante des Kumulierens und Panaschierens zu entwickeln. „Ein Nutzungsgrad von 50 Prozent ist für mich eine Erfolgsgeschichte“, so der Abgeordnete aus Dortmund.
Das Plenum hat den Piraten-Antrag zur weiteren Befassung an den Kommunalausschuss des Landtags überwiesen.









