Am 8. November war Mehr Demokratie zu Gast beim Landesparteitag der FDP. Mit einem Info-Stand warben Aktive des Vereins bei den Delegierten für Volksentscheide und ein demokratischeres Wahlrecht. Dabei traf man auf so manch bekanntes Gesicht.
Im Laufe der von vielen FDP-Kreis- und Ortsverbänden unterstützten, vom Landtag im September aber abgelehnten Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" hatte es vielfältige Kontakte zu Liberalen im ganzen Land gegeben. Einige sah man wieder, andere, mit denen man bisher nur telefoniert hatte, traf man zum ersten Mal leibhaftig.
Zum Info-Stand kamen auch die beiden Europaabgeordneten Alexander Alvaro und Alexander Graf Lambsdorff. Beide unterstützen die Anliegen von Mehr Demokratie, Alvaro sogar als Mitglied. Im Laufe des Tages kam es nicht nur mit diesen beiden Liberalen zu interessanten Gesprächen über das Für und Wider von Volksentscheiden.
Die direkte Demokratie war auch offizieller Programmpunkt des Parteitags. Jürgen Mussmann, Vorsitzender der FDP im Kreis Steinfurt, hatte den Antrag gestellt, die Anforderung eines Kostendeckungsvorschlags für Bürgerbegehren aus der Gemeindeordnung zu streichen.
Initiatoren eines Bürgerbegehrens müssen einen solchen Vorschlag immer dann erstellen, wenn ihr Begehren im Erfolgsfall erhöhte Ausgaben oder verminderte Einnahmen für die Gemeinde zur Folge hätte. Mussmann sieht wie Mehr Demokratie hierin ein Einfallstor für Versuche, sich unliebsamer Bürgerbegehren auf allzu einfache Weise zu entledigen. Tatsächlich ist ein unzureichender Kostendeckungsvorschlag der häufigste Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren in NRW. Jedes sechste Bürgerbegehren beißt sich daran die Zähne aus. Mussmann wollte mit seinem Antrag Bürgerbegehren in Zukunft deshalb mühsame Kostenberechnungen ersparen.
Otto Fricke, haushaltspolitischer Sprecher der FDP im Bundestag, sah bei einer Verwirklichung des Antrags aber sozialistische Verhältnisse in NRW einkehren. Er befürchtet, dass die Wähler per Bürgerentscheid für die Städte und Gemeinden unwirtschaftliche Entscheidungen treffen. Die Mehrheit der Delegierten teilte diese Auffassung und lehnte den Antrag ab.
In Bayern etwa ist hingegen für Bürgerbegehren kein Kostendeckungsvorschlag notwendig. Diese Regelung war 1995 per Volksentscheid nach einem auch von der FDP unterstützen und von Mehr Demokratie organisierten Volksbegehren eingeführt worden. Seitdem gab es im Freistaat fast 1.900 Bürger- und Ratsbegehren sowie rund 700 Bürgerentscheide. Keine bayerische Gemeinde ist hierdurch finanziell ruiniert worden, ganz im Gegenteil. Oft verhinderten die Bürger auf diesem Weg zu hohe Ausgaben.
Immerhin beschloss der Parteitag auf Antrag des Kreisverbandes Wuppertal hin, die weitgehende Streichung des Kostendeckungsvorschlags zu prüfen. Sollte dies erfolgen, soll allerdings gleichzeitig die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren erhöht werden...
Es muss also auch bei den Liberalen noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Wir bleiben dran!











