Linke will faire Bürgerbegehren

Özlem Demirel, kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion

Die Linke im Landtag hat weit reichende Pläne zur Verbesserung der Spielregeln für kommunale Bürgerbegehren. In einem Änderungsantrag zu einem Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung folgt die Fraktion in vielen Punkten den Vorschlägen von Mehr Demokratie.

 

Anders als SPD und Grüne will die Linke so etwa Bürgerentscheide über Großprojekte wie den Bau von Kraftwerken oder den Ausbau von Häfen und Flughäfen zulassen. Anders als in einigen anderen Bundesländern schließt die NRW-Gemeindeordnung Bürgerbegehren zu diesen Themen bisher aus. Damit Bürger Entscheidungen von Räten in Zukunft genauso lange aufheben können wie die Räte selbst, soll die knappe Einreichungsfrist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse von sechs Wochen bzw. drei Monaten gestrichen werden. „Problematisch sind z.B. im aktuell gültigen Gesetz Bauleitverfahren, die Jahre vor ihrer Umsetzung bereits beschlossen werden“, schreibt Özlem Demirel, kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Änderungsantrag. Protest manifestiere sich aber erst, wenn es um die konkrete Umsetzung solcher Grundsatzbeschlüsse gehe. Durch die Abschaffung der Einreichungsfrist seien diese Beschlüsse dann noch per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu stoppen, solange der Bau noch nicht ausgeschrieben oder begonnen worden sei. Rot-Grün will an der auf diese Weise negativ wirkenden Frist hingegen festhalten.

 

Abschaffen will die Linke auch den Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren. Ein solcher muss auf die Unterschriftenliste gesetzt werden, wenn ein Bürgerbegehren für die jeweilige Stadt höhere Ausgaben oder aber Einnahmeausfälle nach sich zieht. Weil die tatsächlichen Kosten sich nur selten festmachen lassen, ist der Kostendeckungsvorschlag meist umstritten und häufigster Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren. „Die Verwaltung kann Kosten von Beschlüssen klein- und Kosten von Gegenvorschlägen hochrechnen“, so die Linksfraktion in ihrer Antragsbegründung. Dies sei eine „unterschwellige Beeinflussung der Stimmberechtigten“. Der Gesetzentwurf der Landesregierung will den Kommunen die Formulierung des Kostendeckungsvorschlags auferlegen. Die Linke orientiert sich mit ihrer Forderung an der gut funktionierenden bayerischen Regelung, die von Bürgerbegehren keinen Kostendeckungsvorschlag verlangt.

 

Schutzwirkung und Quoren

Damit während eines laufenden Bürgerbegehrens von Rat, Bürgermeister oder Verwaltung keine unwiderrufbaren Fakten geschaffen werden, schlägt die Linksfraktion vor, dass ab Anmeldung eines Bürgerbegehrens eine sechswöchige Frist beginnt, in der keine Entscheidungen mehr getroffen oder Handlungen vorgenommen werden dürfen, die das Bürgerbegehren unterlaufen, also z.B. das Unterzeichnen von Verträgen über ein von einem Bürgerbegehren infrage gestellten Bauprojekt. Die Frist soll sich bis zur Entscheidung des Rates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens verlängern, sobald die durch die Gemeindeordnung vorgeschriebene Unterschriftenzahl eingereicht ist. Eine solche Schutzwirkung greift bisher erst dann, wenn ein Rat ein Bürgerbegehren für zulässig erklärt hat und ein Bürgerentscheid darüber ansteht.

 

Wie SPD und Grüne will die Linke die Abstimmungshürde bei Bürgerentscheiden senken. Bisher bedarf es zur Gültigkeit eines Bürgerentscheids der Zustimmung oder Ablehnung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten für die Abstimmungsvorlage. Hat eine Stadt also z.B. 100.000 Stimmberechtigte, müssten mindestens 20.000 davon mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen. Bei jedem zweiten Bürgerentscheid wird dieses Quorum nicht erreicht. Während Rot-Grün eine Senkung des Quorums nur für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern vorsieht, will die Linke die Hürde auch für kleinere Gemeinden auf 15 Prozent und für Städte ab 100.000 Einwohnern auf zehn Prozent senken. Bei kreisweiten Bürgerentscheiden soll das Abstimmungsquorum nicht wie von SPD und Grünen geplant höher als in Städten und Gemeinden liegen, sondern der Hürde dort entsprechen.

 

In kreisfreien Städten will die Linke mehr Bürgerentscheide auf Stadtbezirksebene ermöglichen. Die oft geringere Zahl der Stimmlokale bei Bürgerentscheiden soll an die Zahl der Lokale bei Wahlen angeglichen werden Außerdem will die Linke nicht nur EU-Bürgern, sondern allen Einwohnern ab 16 Jahren das Stimmrecht geben.

 

Zuletzt soll beim Ministerium für Inneres und Kommunales die Stelle eines Bürgerentscheidsbeauftragten eingerichtet werden. Diese Stelle soll Bürgern und Kommunen als Anlauf- und Informationsstelle dienen und dem Landtag jährlich Bericht erstatten.

 

Der Kommunalausschuss des Landtags wird sich am 18. November in einer öffentlichen Expertenanhörung mit den Initiativen der Landesregierung und der Linken befassen.

Pressemitteilung

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