Der Landtag hat am 19. Dezember nach dem Vorbild des Bundestagswahlrechts auch bei Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen ein Zweistimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der ersten Stimme können die Wähler ihren Wahlkreiskandidaten wählen, mit der Zweitstimme die von ihnen favorisierte Partei unterstützen.
Mit dieser Änderung wurde aber keines der bestehenden Probleme gelöst.
Wie bisher schon wird es zwei Klassen von Abgeordneten geben. Die in ihren Wahlkreisen unmittelbar gewählten und diejenigen, die über die Reservelisten der Parteien in das Parlament einziehen und damit viel stärker von der Gunst ihrer Partei abhängig sind. Außerdem können weiterhin Listenkandidaten durch direkt gewählte Abgeordnete verdrängt werden.