Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 11. Juli mit den Stimmen aller Fraktionen eine Kommission zur Reform der Landesverfassung eingesetzt. Diese Kommission hat den Auftrag, den Anpassungs- und Änderungsbedarf der Verfassung zu überprüfen. Gemeinsam mit Sachverständigen sollen Vorschläge zu verschiedenen für die Demokratie wichtigen Fragen erarbeitet werden.
Festgelegt wurden bereits Beratungen über eine Senkung der Hürden für Volksbegehren und eine Änderung des Wahlalters bei Landtagswahlen. Weiterhin auf der Liste stehen eine Regelung für die vorzeitige Beendigung der Legislaturperiode und die Stärkung von Abgeordnetenrechten. Auch um die Verankerung von Unterrichtungsrechten des Parlaments sowie Beteiligungsmöglichkeiten von EU-Bürgern auf Landesebene soll es gehen.
In Bezug auf eine Reform der Spielregeln für Volksbegehren und Volksentscheide wollen SPD, Grüne und Piraten die Bürger bei Haushaltsfragen auf Landesebene mitentscheiden lassen. In ihrem 2012 unterzeichneten Koalitionsvertrag haben SPD und Grüne vereinbart, das Finanztabu für landesweite Volksbegehren aus der Verfassung zu streichen. Außerdem soll die Unterschriftenhürde für Volksbegehren gesenkt werden. Diese liegt derzeit bei rund 1,1 Millionen Unterschriften, die binnen eines Jahres für ein Volksbegehren gesammelt werden müssen.
SPD, Grüne und Piraten wollen auch den Kreis der Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen erweitern. Bei Landtagswahlen sollen schon 16jährige wählen können. Bei Kommunalwahlen sollen sogar Nicht-EU-Bürger ihre Stimme abgeben können.
Die Verfassungskommission besteht aus 19 stimmberechtigten Mitgliedern aus allen Landtagsfraktionen. Sie soll unter Leitung des Hauptausschussvorsitzenden Prof. Rainer Bovermann Ergänzungen und Streichungen für eine moderne und zukunftsfähige Verfassung vorschlagen. Der Arbeitsprozess soll überparteilich, konsensual und transparent gestaltet werden. Im Falle von Differenzen soll eine Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden. An der Reform der Landesverfassung mitwirken sollen auch interessierte Bürgerinnen und Bürger. Dafür soll vor allem auch das Internet genutzt werden.
Der Grünen-Abgeordnete Stefan Engstfeld regte an, die Bürger in einem Referendum über die Änderungsvorschläge abstimmen zu lassen, die die Verfassungskommission entwickelt. Damit käme es nach dem Referendum zum Inkrafttreten der Verfassung im Jahr 1950 zum zweiten Mal zu einer Volksabstimmung über verfassungsrechtliche Angelegenheiten.
Mehr Demokratie wird die Arbeit der Verfassungskommission aufmerksam beobachten und mit Ideen und Anregungen begleiten.









