Landtag gegen hürdenfreie Bürgerentscheide

Piraten-Abgeordneter Frank Herrmann (Bild: Tobias Eckrich / Piratenfraktion NRW)

Der Landtag hat am 25. Juni über einen Antrag der Piratenfraktion zur Abschaffung der Abstimmungshürde bei Bürgerentscheiden beraten. Anders als bei Wahlen reicht bei Abstimmungen über Sachfragen die Mehrheit der Abstimmenden nicht für einen Erfolg aus. Vielmehr muss diese Mehrheit je nach Gemeindegröße zwischen zehn und 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen.

 

In einer Stadt mit 40.000 Stimmberechtigten müssten z.B. mindestens 8.000 Wähler für oder gegen ein Bürgerbegehren stimmen. Andernfalls bliebe der Bürgerentscheid folgenlos.

 

„ Getretener Quark wird breit, nicht stark“, zitierte SPD-Fraktionsvize Hans-Willi Körfges den deutschen Dichter Goethe. Der Antrag der Piraten sei der Rede nicht wert. Plebiszitäre Elemente könnten die repräsentative Demokratie sinnvoll ergänzen. Durch die Absenkung von Hürden im Jahr 2011 habe der Landtag die repräsentative Demokratie auch durch mehr direkte Demokratie bereichert. Die Abschaffung von Abstimmungsquoren sei aber systemwidrig und unsinnig.

 

„Klientelpolitik droht“

Die CDU-Abgeordnete Ulla Thönnissen erinnerte daran, dass eine Kommission des Landtags gerade erst die Initiative dazu ergriffen habe, das Ehrenamt zu stärken. Bei einer Zustimmung zum Gesetzentwurf der Piraten hätten die ehrenamtlichen Räte aber weniger zu entscheiden haben. „Wie kann dann man dafür sein, Quoren abzuschaffen?“, fragte Thönnissen. Bürgerentscheide ohne Quoren bedeuteten eine Aufwertung der direkten Demokratie im Gegensatz zu kommunalpolitischem Engagement. Es drohe eine Klientelpolitik in ganz anderem Ausmaß. Kleine Minderheiten würden die Geschicke von Städten, Gemeinden und Landkreisen bestimmen. Im Extremfall reichten zwei Ja-Stimmen und eine Nein-Stimme für ein erfolgreiches Bürgerbegehren. Thönnissen stellste auch die Frage, ob man es Bürgern überhaupt zumuten könne, sich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten. Bei Bürgerentscheiden gehe es meist um Ja/Nein-Entscheidungen. Details blieben außen vor.

 

Der Abgeordnete Mario Krüger erinnerte als kommunalpolitischer Sprecher der Grünen daran, dass der Landtag zuletzt 2011 die Durchführung von Bürgerbegehren erleichtert habe. Bürgerentscheide griffen massiv in die Rechte der Räte ein. „Die Durchsetzung von Partikularinteressen kann wesentlich verstärkt werden“, warnte Krüger. Der Gesetzentwurf der Piraten hätte bei einer Verabschiedung durch den Landtag verfassungsrechtlich wohl auch kaum Bestand.

 

„Abschaffung der repräsentativen Demokratie“

Der FDP-Abgeordnete Kai Abruszat sieht in quorenlosen Bürgerentscheiden faktisch eine Abschaffung der repräsentativen Demokratie. Die Vertreter in den Räten würden in ihrer Funktion entwertet. Bürgerentscheide ohne Hürden würden zu unsachgerechten und chaotischen Verhältnissen führen.

 

Für die Piraten erläuterte der Abgeordnete Frank Herrmann, dass es Ziel des Gesetzentwurfes sei, die Stimme der Bürger bei Entscheidungen in ihren eigenen Angelegenheiten einzubringen. Die Angst vor einem Übermaß an Bürgerentscheiden sei unbegründet. Wenn ein Bürgerbegehren die notwendigen Unterschriften bekommen habe, solle beim Bürgerentscheid die Mehrheit der Stimmen für einen Erfolg ausreichen. „Nur so hat die Stimme auch Gewicht“, so Herrmann.

 

„Mindestmaß an Legitimation erforderlich“

In Stellvertretung von Innenminister Ralf Jäger vertrat auch Justizminister Thomas Kutschaty die Haltung, dass das Ergebnis eines Bürgerentscheids von einer Mindestzahl der Stimmberechtigten getragen werden müsse. „Durch Quoren wird vermieden, dass sich Interessen einer kleinen gut organisierten Minderheit durchsetzen“, so der Minister. Ein Mindestmaß an Legitimation sei zwingend erforderlich, denn immerhin würden durch Bürgerentscheide häufig Ratsbeschlüsse ersetzt. Die Räte seien bereits durch Wahlen legitimiert. Außerdem müssten die Räte beschlussfähig sein, ihre Entscheidungen müssten Mehrheiten in den Räten finden. Mit der Bürgerentscheid-Reform 2011 habe man eine gute Lösung gefunden.

 

Der Gesetzentwurf der Piraten zur Abstimmung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

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