Kommunalwahl: Sperrklausel bleibt umstritten

Demokratiehürde Sperrklausel

Ob bei Kommunalwahlen eine neue Sperrklausel eingeführt werden soll, bleibt auch nach einer Expertenanhörung im Landtag am 29. April umstritten. Keiner der eingeladenen Wissenschaftler und Vertreter von Interessenverbänden konnte eine wasserdichte Begründung für deren Notwendigkeit liefern.

 

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof (VGH) hatte im Dezember 2008 die zuletzt geltende Sperrklausel im Kommunalwahlgesetz für verfassungswidrig erklärt. Die Richter sahen durch die Klausel die Chancengleichheit für Parteien nicht mehr als gegeben an.

 

Der Landtag hatte im Oktober 2007 das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung in den Gemeindevertretungen umgestellt. Nach dem neuen Verfahren sollten Parteien und Wählergemeinschaften erst dann einen Sitz erhalten, wenn sie rechnerisch mindestens die Sitzzahl 1,0 erreicht haben. Hätte eine Partei aufgrund ihrer Wählerstimmen bis zu 0,99 Sitze erreicht, sollte anders als früher nicht aufgerundet werden. Hätte eine Partei mindestens einen Sitz errungen, sollten dagegen weitere Anteile ab 0,5 auf die nächsthöhere Sitzzahl aufgerundet werden. Im Extremfall hätte diese Regelung dazu geführt, dass bei kleinen Gemeinderäten auch Parteien mit mehr als acht Prozent der Stimmen nicht den Sprung in den Rat geschafft hätten.

 

Sperrklausel nicht ausreichend begründet

 

Nach dem VGH-Urteil hatten insbesondere SPD und Grüne eine neue Sperrklausel in Höhe von etwa 2,5 Prozent gefordert. Zu deren Einführung müsste aber zuvor nachgewiesen werden, dass Räte oder Kreistage durch das Fehlen einer Sperrklausel funktionsunfähig geworden sind, also z.B. ein Dezernentenposten nicht mehr neu besetzt oder ein Haushalt nicht verabschiedet werden konnte. Dieser Nachweis ist bislang aber niemanden gelungen. Die Verfassungsrichter hatten ihr Urteil aber insbesondere damit begründet, dass der Landtag nicht hinreichend deutlich gemacht habe, dass die Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen notwendig sei.

 

Professor Jörg Bogumil von der Ruhr-Universität Bochum glaubt aber, durch neue, durch ihn bei den Kommunen erhobene Daten, zumindest die Gefahr einer Funktionsunfähigkeit erkennen zu können. Die Zahl der Fraktionen und Gruppen in den Räten hätten zugenommen, die Sitzungen dauerten länger, die Entscheidungsfindung sei dadurch schwieriger geworden, hat er in einer im Auftrag von SPD und Grünen erstellten Untersuchung herausgefunden.

 

"Das ist Demokratie

 

Dem widersprach Professor Thorsten Koch von der Universität Osnabrück. Schwierigere Entscheidungsprozesse und längere Ratssitzungen durch zusätzliche Akteure müsse man in einer Demokratie hinnehmen. Er könne darin alleine keine Begründung für eine neue Sperrklausel erkennen. Gegen die Behinderung der Arbeit von Räten könne man auch mithilfe der Geschäftsordnung vorgehen, wenn man etwa die Redezeit von gewählten Vertretern begrenze oder sie bei dauerhaftem Missbrauch ihres Rederechts von Sitzungen ganz ausschließe. Frithjof Kühn, Landrat im Rhein-Sieg-Kreis, bekannte, damit in seinem Kreistag sehr erfolgreich gewesen zu sein, sprach sich aber trotzdem für eine Sperrklausel aus.

 

Abgelehnt wird eine solche Klausel auch vom Deutschen Städtetag sowie vom Städte- und Gemeindebund. Beide kommunale Spitzenverbände sehen keine Begründung, die vor dem Verfassungsgericht Bestand haben könnte. Der Landkreistag befürwortet hingegen eine neue Sperrklausel ebenso wie die Bertelsmann-Stiftung sowie die kommunalpolitischen Vereinigungen von SPD und Grünen. Alle Anwesenden waren sich aber einig, dass es bisher an einem wissenschaftlichen Nachweis der Funktionsunfähigkeiten von Räten fehle.

 

Einen ganz anderen Blick auf die Sache hatte Rainer Lux, kommunalpolitischer Sprecher der CDU. Durch das Wegfallen der Sperrklausel und neue Gruppen im Rat seien die bisher dort vertretenen Fraktionen zusammengerückt und hätten ihre Zusammenarbeit verbessert. Hierdurch seien die Ratssitzungen sogar kürzer geworden.

Pressemitteilung

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