Klar Schiff für Volksentscheide

Oben: Piratenplakat, unten: Piraten-Landtagskandidatinnen Simone Brand und Monika Pieper mit unserem Pressesprecher Thorsten Sterk

Die Piratenpartei hat auf ihrem Parteitag am 14. und 15. April in Dortmund Kurs in Richtung Volksentscheid gesetzt. In Ihrem Programm zur Landtagswahl am 13. Mai verankerten die Piraten einen umfangreichen Forderungskatalog zur Verbesserung der Spielregeln für Volks- und Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen.

 

Wie auch CDU, SPD, Grüne und Linke wollen die Piraten die Unterschriftenhürde für landesweite Volksbegehren senken. Dies ist auch die aktuell wichtigste Forderung von Mehr Demokratie. Damit es zu einem Volksentscheid kommt, müssen sich derzeit noch acht Prozent der Stimmberechtigten in die Unterschriftenlisten eintragen, um eine Gesetzesinitiative aus den Reihen der Bürger zu unsterstützen. Das sind rund 1,1 Millionen Unterschriften. Die Piratenpartei will diese Hürde auf zwei Prozent der Stimmberechtigten, also rund 265.000 Unterschriften senken.

 

Auch Volksbegehren mit Auswirkungen auf den Landeshaushalt sollen möglich sein, damit die NRW-Bürger etwa über die Förderung von Jugendeinrichtungen oder Hochschulen durch das Land abstimmen können. Außerdem wollen die Piraten die Abstimmungshürde bei Volksabstimmungen abschaffen und obligatorische Referenden für den Fall einführen, dass der Landtag die Landesverfassung ändert. Die Wähler müssten diese Änderung dann an der Urne bestätigen. Zudem soll die Durchführung von Volksinitiativen erleichtert werden. Mit dieser qualifizierten Massenpetition können die Bürger politische Forderungen an den Landtag heran tragen, über die das Parlament bei Erreichen der notwendigen Unterschriftenzahl beraten muss. Im Falle ihrer Ablehnung durch den Landtag sollen Volksinitiativen als Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens gelten können, fordert die Piratenpartei. Das Unterschriftenquorum wollen die Piraten von derzeit gut 66.000 auf 30.000 Unterschriften senken und auch Ausländern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Eintragung ermöglichen.

 

Auf kommunaler Ebene will die junge Partei Bürgerentscheide über Großprojekte und Stadtentwicklungsfragen ermöglichen. Abstimmungen etwa über den Ausbau von Flughäfen schließt die Gemeindeordnung bislang aus. Auch wollen die Piraten obligatorische Referenden über die Gründung und Schließung von gemeindlichen Eigenbetrieben, die Mitgliedschaft in Zweckverbänden sowie den An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen in der Gemeindeordnung verankern. Wie auf Landesebene lehnt die Piratenpartei auch hier Abstimmungsquoren bei Bürgerentscheiden ab.

 

Bei Kommunal- und Landtagswahlen wollen die Piraten den Wählern mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Räte und des Landtags ermöglichen. Bei Kommunalwahlen sollen die Wähler so viele Stimmen haben, wie der Gemeinderat Sitze hat. Damit sollen dann Mandatsbewerber aller Parteien und Wählervereinigungen angekreuzt werden können, was die Listenreihenfolge der Kandidaten noch einmal verändern würde. Bei Landtagswahlen hätten die Bürger nach den Vorstellungen der Piratenpartei drei Stimmen, die sie innerhalb der Parteilisten an Kandidaten vergeben können.

 

Bürgermeister sollen nach dem Willen der Piraten per Zustimmungswahl gewählt werden. Hierbei haben die Wähler so viele Stimmen, wie Kandidaten auf dem Wahlzettel stehen. Gewählt werden können alle Bewerber, die man für kompetent hält. Sieger ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Bei Bürgerbegehren zur Bürgermeisterabwahl soll das Unterschriftenquorum an das bei Bürgerbegehren zu Sachfragen angepasst werden. Derzeit müssen je nach Gemeindegröße zwischen 15 und 20 Prozent der Wahlberechtigten ein Abwahlbegehren unterstützen. So lag das Quorum beim Bürgerbegehren zur Abwahl des Duisburger Oberbürgermeisters Adolf Sauerland bei 55.000 Unterschriften. Die Piraten halten eine Hürde von drei bis zehn Prozent für ausreichend. Die knappe Einreichungsfrist für Abwahlbegehren von vier Monaten soll gestrichen, die Zustimmungshürde von 25 Prozent aller Wahlberechtigten beim Abwahlentscheid abgeschafft werden. Um die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu fördern, soll das Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt werden. Im Bundesrat wollen sich die Piraten um eine Grundgesetz-Änderung zur Einführung des allgmeinen Ausländerwahlrechts bemühen. Bisher sind bei Kommunalwahlen nur EU-Bürger wahlberechtigt.

Pressemitteilung

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