In eine der vielen Demokratie-Fallen beim kommunalen Bürgerentscheid sind die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gegen Sanierung und Anbau des Rathauses in Kevelaer gelaufen.
Nachdem am 12. September 4.460 Unterschriften für das Bürgerbegehren übergeben worden waren, hält die Stadtverwaltung dieses nun für unzulässig. Vorwurf: Die Begründung des Bürgerbegehrens enthalte falsche Angaben und Zahlen.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die u.a. Unterstützung von der lokalen SPD erhalten, hatten sich von der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK), der kommunalpolitischen Vereinigung der SPD, bei der Formulierung des Bürgerbegehrens beraten lassen. Diese hatte an der Formulierung des Begehrens nichts auszusetzen.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens weisen die Darstellung der Verwaltung als unzutreffend zurück. So beruhe der Kostendeckungsvorschlag auf Zahlen der Stadt.
Welche Seite auch immer recht hat, die Sozialdemokraten und damit auch die Initiatoren des Bürgerbegehrens sind in die selbst gebauten Stolperfallen für Bürgerbegehren in NRW gelaufen. Überflüssige Anforderungen und juristische Fallstricke machen den Initiatoren solcher Begehren das Leben schwer. 40 Prozent aller eingereichten Bürgerbegehren werden deshalb für unzulässig erklärt. Und besonders die SPD wendet sich gegen jede Erleichterung der Durchführung von Bürgerbegehren. Nun bekommt sie die Folgen am eigenen Leib zu spüren...