Über die Sinnhaftigkeit und verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einführung eines kommunalen Ausländerwahlrechts hat der Landtag am 21. Juni debattiert. Die Piratenfraktion hatte mit einem Antrag gefordert, dass die Landesregierung sich im Bundesrat für eine hierzu notwendige Änderung des Grundgesetzes einsetzt.
„Es ist doch schlichtweg absurd, 1,2 Millionen Menschen in NRW explizit von einem elementaren demokratischen Mitwirkungsrecht auszuschließen, obwohl sie seit Jahrzehnten in Deutschland leben“, kritisierte der Piraten-Abgeordnete Frank Herrmann in der Debatte den Stand der Dinge. Es dürfe keine Bürger zweiter Klasse mehr in Deutschland geben. Die Debatte über die doppelte Staatsbürgerschaft habe wieder gezeigt, dass einige Parteien beim Thema Integration mauerten und sich einer vielfältigen und modernen Gesellschaft verweigerten.
Die Ausgrenzung von Ausländern müsse ein Ende haben. Viele Bürger und Integrationsräte seien für das Ausländerwahlrecht, der Wunsch danach sei legitim. Herrmann verwies darauf, dass 16 EU-Staaten bereits die kommunale Mitbestimmung durch das Ausländerwahlrecht erlauben. In Schleswig-Holstein werden dieses Wahlrecht sogar für die Landesebene gefordert, die dortige Landesregierung habe bereits eine Bundesratsinitiative für eine Grundgesetzänderung zur Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts auf den Weg gebracht.
Initiative begrüßt
Der SPD-Abgeordnete Michael Hübner begrüßte die Initiative der Piraten, wies aber darauf hin, dass es um eine verfassungsrechtliche Frage gehe. Auch die SPD sei seit langem für ein Wahlrecht für alle Ausländer, die Einführung scheitere aber an der CDU.
Für die CDU-Fraktion warf Peter Biesenbach den Piraten vor, das Pferd von hinten aufzäumen zu wollen. „Das Wahlrecht kann nicht der Anfang der Integration sein, es muss am Ende stehen“, so der Rechtsanwalt. Eine Umfrage des Zentrums für Türkeistudien zu den Gründe für die geringe Zahl von Einbürgerungen haben ergeben, dass es Ausländern an Anreizen zur Einbürgerung fehle. „Wenn wir Ausländern das Wahlrecht geben, ist wieder ein Anreiz weg“, meint Biesenbach.
Unter Verfassungsrechtlern sei man sich weitgehend einig, dass durch das Grundgesetz nur Deutschen und gleichgestellten Bürgern wie Staatsangehörigen von EU-Staaten das Wahlrecht zustehe. Diese unveränderliche Aussage des Grundgesetzes lasse sich auch mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag nicht ändern, „Punkt, Aus, Ende, Basta“. In keinem EU-Staat mit Ausländerwahlrecht gebe es unter den Ausländern eine Wahlbeteiligung von mehr als 30 Prozent, das Wahlrecht sei für diese Menschen also gar nicht so attraktiv. „Wir sollten uns Gedanken darüber machen, wie wir Anreize dazu geben können, dass Menschen die Staatsangehörigkeit mit uns teilen wollen“, so der CDU-Abgeordnete. Darüber müsse man die Debatte intensivieren.
“Da, wo ich lebe, will ich mitgestalten“
Die Grünen-Abgeordnete Jutta Velte erinnerte sich in ihrem Redebeitrag an eine Diskussion im Integrationsrat ihrer Heimatstadt Remscheid über die Unterstützung einer Kampagne des Landesintegrationsrates für ein kommunales Ausländerwahlrecht. Es habe eine intensive Debatte und viel Leidenschaft in der Diskussion gegeben. „Ja, das gehört zu uns, da, wo ich lebe, möchte ich mitgestalten“, sei der Tenor gewesen. Teilhabe heiße auch Wahlrecht, auch andere Dinge, die in Stein gemeißelt gewesen seien, hätten sich geändert. Auch die Europäische Union habe empfohlen, Nicht-EU-Bürger durch das Wahlrecht partizipieren zu lassen.
Das Thema Ausländerwahlrecht könnte obsolet sein, wenn Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, meint der FDP-Abgeordnete Joachim Stamp. Der CDU warf er vor, dass ihr Landesvorsitzender Armin Laschet sich für die doppelte Staatsbürgerschaft ausspreche, die CDU-Fraktion im Landtag aber dagegen sei.
“Die Rhetorik hat sich geändert“
„Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland. Es sind daher alle humanitär vertretbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Zuzug von Ausländern zu unterbinden.“ Mit diesem Zitat aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP im Bundestag aus dem Jahr 1982 eröffnete Innenminister Ralf Jäger (SPD) seinen Debattenbeitrag. „Die Rhetorik hat sich geändert, den Geist kann man aber wiedererkennen, wenn der Bundesinnenminister vorschlägt, die Freizügigkeit in Europa wieder einzuschränken“, erklärte Jäger. Die vom CDU-Abgeordneten Peter Biesenbach behauptete weitgehende Einigkeit von Verfassungsrechtlern zum Ausländerwahlrecht gebe es nicht, schon gar nicht sei die Unzulässigkeit von dessen Einführung unter Rechtsexperten unbestritten.
Die Abgeordneten des Landtags haben den Antrag der Piratenfraktion in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.









