Keine Angst vor dem Wähler

Stellungnahmen der Experten zur kommunalen Demokratie

Sollen Bürger Sitzungen von Stadträten und Kreistagen per Live Stream über das Internet verfolgen können? Das war eine der Fragen, um die es bei der Sachverständigenanhörung des Landtags zur kommunalen Demokratie am 13. März ging. Dazu eingeladen hatte der Kommunalausschuss des Landesparlaments. Anlass waren verschiedene Anträge der Piratenfraktion zur Stärkung der Demokratie vor Ort. Neben der Frage der Übertragung von Ratssitzungen ging es auch um die Vereinfachung von Bürgerentscheiden und Abwahlbegehren sowie um mehr Bürgermacht bei Kommunalwahlen.

 

Bei der Frage der Live-Streams aus Ratssitzungen wollen die Piraten erreichen, dass nicht mehr alle Ratsmitglieder einer solchen Übertragung zustimmen müssen, sondern eine Mehrheit im Rat dafür reicht. Bisher stehen Gründe des Persönlichkeitsschutzes dem entgegen.

 

Streamen hilft Bürgern, Journalisten und Bloggern

Deutscher Städtetag, Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund haben datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Übertragung von Ratssitzungen. Ratsmitglieder könnten damit zu „Schaufensterreden“ für die Öffentlichkeit verführt werden. Die Rechtsexperten Professor Janbernd Oebbecke von der Universität Münster und Professor Theo Schiller sowie Theo Stegmann von der Initiative „Neuanfang für Duisburg“ begrüßten eine Live-Übertragung. „Die Argumente gegen einen Live-Stream erscheinen mir wie Argumente gegen öffentliche Ratssitzungen vor 100 Jahren“, merkte Schiller an. „Wer die Aufzeichnung seiner Reden im Rat fürchtet, sollte erst gar nicht für ein Mandat kandidieren“, erklärte der Monheimer Bürgermeister Daniel Zimmermann. Mehr Demokratie-Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser erklärte, dass der Vorschlag der Piratenfraktion das Streamen von Ratssitzungen fördern könnte. Dies komme nicht nur interessierten Bürgern entgegen, sondern auch Lokaljournalisten und Bloggern.

 

Uneinig waren sich die Experten über die Abschaffung der Abstimmungshürde bei Bürgerentscheiden. Bei kommunalen Abstimmungen reicht derzeit nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Erfolg eines Bürger- oder Ratsbegehrens. Damit ein Bürgerentscheid verbindlich ist, müssen die Ja- oder Nein-Stimmen je nach Gemeindegröße zwischen zehn und 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Die Piraten wollen wie bei Wahlen das Prinzip „Mehrheit entscheidet“ gelten lassen.

 

Keine Quoren, höhere Beteiligung

Die kommunalen Spitzenverbände und Professor Harald Hofmann von der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Köln lehnten dies ab. Zu viele Bürgerentscheide schwächten die repräsentative Demokratie meinte Anne Wellmann vom Städte- und Gemeindebund. Professor Hofmann hatte hingegen verfassungsrechtliche Bedenken. „Bei Bürgerentscheiden mit Quoren sind Bürgerbegehren auf das Glück angewiesen, dass ihr Bürgerentscheid mit einer Wahl zusammengelegt wird, um das Quorum zu erreichen“, kritisierte der Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler. Die Beteiligung an Bürgerentscheiden lasse sich durch Verfahren und Terminlegung manipulieren. Professor Schiller erläuterte, dass bei Bürgerentscheiden ohne Hürden die Abstimmungsbeteiligung steige, weil auch die Gegner eines Bürgerbegehrens ihre Anhänger zur Teilnahme mobilisieren müssten. Alexander Trennheuser plädierte im Namen von Mehr Demokratie für die Abschaffung von Abstimmunghürden. Kein Land mit einer langen Tradition direkter Demokratie habe solche Quoren noch.

 

Für das von den Piraten geforderte Absenken der Hürden für die Abwahl von Bürgermeistern und Landräten gab es in der Anhörung kaum Fürsprecher. Derzeit sind für ein Abwahlbegehren je nach Gemeindegröße die Unterschriften von 15 - 20 Prozent der Wahlberechtigten notwendig. Beim Abwahlentscheid braucht das Abwahlbegehren neben der Mehrheit der Abstimmenden die Zustimmung von mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten. Andernfalls gilt der Antrag als abgelehnt. Die Piraten wollen das Unterschriftenquorum wie bei Bürgerbegehren zu Sachfragen auf eine Höhe von drei bis zehn Prozent senken und beim Abwahlentscheid das „niedrigste Niveau“ für das Quorum.

 

Unterschriftenquoren bei Bürgerbegehren bewährt

Die kommunalen Spitzenverbände fürchten, dass sich bei niedrigen Hürden kaum noch Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters finden könnten, weil diese häufiger mit Abwahlbegehren konfrontiert wären und ihre Arbeit nicht machen könnten. Ähnlich sah das auch Kerstin Heidler von der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK). Professor Schiller schlug vor, sich bei der Unterschriften- und Abwahlhürde nicht an der Zahl der Wahlberechtigten zu orientieren, sondern an der tatsächlichen Zahl der Wähler bei der letzten Bürgermeisterwahl. Andernfalls würden Nichtwähler ungerechterweise der Nein-Seite zugeschlagen. „Die Menschen können unterscheiden, ob sie in Sachfragen mit dem Bürgermeistern streiten oder diesen abwählen wollen“, erklärte Alexander Trennheuser von Mehr Demokratie. Das Unterschriftenquorum bei Bürgerbegehren funktioniere gut, hieran könne man sich auch bei Abwahlbegehren orientieren.

 

Lebendig wurde es im Kommunalausschuss in der Fragerunde zum Wahlrecht bei Kommunalwahlen. In NRW hat jeder Wähler dabei nur eine Stimme, mit der er gleichzeitig den lokalen Kandidaten und die von ihm favorisierte Partei wählt. Die eine Stimme wird doppelt gezählt. Sie entscheidet darüber, wie stark die Partei im Stadt- oder Gemeinderat bzw. Kreistag wird und welcher lokale Kandidat direkt in den Rat einzieht. Die Piraten fordern ein kandidatenbezogenes Wahlsystem. Hierbei sollen die Wähler in Zukunft die Möglichkeit erhalten, bis zu drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten zu konzentrieren oder Stimmen auf Bewerber verschiedener Parteien zu verteilen. Dieses Wahlsystem wird „Kumulieren und Panaschieren“ genannt. Damit könnten die Wähler die Reihenfolge der Mandatsbewerber auf den Kandidatenlisten der Parteien und Wählergemeinschaften noch einmal ändern.

 

Professor Oebbecke platzt die Hutschnur

Bedenkenträger waren auch hier wieder die kommunalen Spitzenverbände. Sie halten Kumulieren und Panaschieren für sehr aufwändig und zu kompliziert. Die Wahlbeteiligung werde dadurch nicht erhöht, das System in anderen Bundesländern kaum genutzt. Dem widersprach Professor Schiller. Kumulieren und Panaschieren werde im Schnitt von der Hälfte der Wähler genutzt. Als die SGK argumentierte, dass mit einem veränderten Wahlsystem die Kandidatenlisten der Parteien nicht mehr planbar seien, platzte Professor Oebbecke die Hutschnur. „Probleme mit der Planbarkeit gibt es auch beim aktuellen Wahlrecht“, sagte der Jurist mit Hinweis darauf, dass die von der CDU vor einigen Jahren für das Amt der Landtagspräsidentin vorgesehene Regina van Dinther nur durch den Mandatsverzicht eines anderen Abgeordneten in den Landtag bekommen hatte. „Kumulieren und Panaschieren wäre ein Impuls für die Parteien, ihre Arbeit zu verändern und würde Kommunalpolitik gut tun“, so Oebbecke.

 

„Parteien müssen keine Angst haben, sich in Listenaufstellung hineinreden zu lassen", meinte auch der Monheimer Bürgermeister Daniel Zimmermann. Kumulieren und Panaschieren sei eine Bereicherung, die Wahl werde damit für die Wähler transparenter. Mehr Demokratie-Geschäftsführer Trennheuser schlug vor, gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. „Führen Sie Kumulieren und Panaschieren ein und verkleinern Sie die Räte, dann brauchen Sie keine Sperrklausel mehr“, regte Trennheuser unter Hinweis darauf an, dass es beim Kumulieren und Panaschieren keine Wahlbezirke und damit auch keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt.

 

Der Kommunalausschuss wird die Anhörung in seiner Sitzung am 8. Mai auswerten.

Pressemitteilung

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