Kein Freibier für alle

Sehr unterschiedliche Meinungen zur Vereinfachung von Volksbegehren in NRW hatten die Experten, die die Verfassungskommission des Landtags zum 1. September zu einer Anhörung eingeladen hatte. Während sich die einen für die Senkung der hohen Hürden aussprachen, sahen die anderen keinen Änderungsbedarf.

 

„Meine Vorstellung ist eine mit der repräsentativen Demokratie verschränkte direkte Demokratie“, erklärte Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, hingegen in der Anhörung.

 

Professor Karl-Rudolf Korte von der Universität Duisburg-Essen warnte in seiner Stellungnahme vor einer Aufgabe des "bewährten Modells der repräsentativen Demokratie". Die Beteiligung an Volksentscheiden sei im bildungsfernen Teil der Bevölkerung noch geringer als die Beteiligung an Wahlen. Volksbegehren seien ein Instrument für Bessergestellte.

 

An hohen Hürden gescheitert

Ebenfalls sehr skeptisch äußerte sich Professor Klaus Gärditz, Rechtswissenschaftler an der Universität Bonn. „In der Schweiz ist das parlamentarische System fast schon Mitläufern von Plebisziten“, erklärte er mit Blick auf die Häufigkeit von Volksabstimmungen in der Alpenrepublik. In Deutschland fehle es an der für die direkte Demokratie notwendigen politischen Kultur. Er plädierte deshalb dafür, die NRW-Bürger auch in Zukunft nicht über die Verwendung ihrer Steuern abstimmen zu lassen. Die Landesverfassung schließt dies bisher aus. Zwar kann sich Gärditz für die Abschaffung von Abstimmungshürden erwärmen, jedoch fordert er dafür die Beibehaltung hoher Hürden für Volksbegehren.

 

„Bis auf das Volksbegehren „Stop Koop“ sind bisher in NRW alle Volksbegehren an hohen Hürden gescheitert“, stellte Professor Hans-Joachim Lietzmann von der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung an der Universität Wuppertal dazu fest. In der direkten Demokratie sieht er für Politiker und Parteien eine Chance, die eigene Arbeit durch den Dialog mit den Initiatoren von Volksinitiativen und -begehren zu verbessern. Dr. Volker Mittendorf, der ebenfalls an der Wuppertaler Forschungsstelle arbeitet, wies auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen hin, wonach Entscheidungen von Bürgern in Finanzfragen z.B. in der Schweiz sehr vernünftig seien. „Es geht nicht um eine Flut von Volksbegehren, sondern darum, dass überhaupt etwas passieren kann“, so der Bürgerbeteiligungsexperte.

 

Direkte Demokratie nicht nur auf dem Papier

Eine interessante Position nahm Professor Frank Decker von der Universität Bonn ein. Zwar sei er eigentlich gegen die direkte Demokratie, "aber in den Ländern gibt es sie nun einmal". Damit Volksbegehren nicht nur auf dem Papier existieren, sprach er sich für zahlreiche Verfahrensverbesserungen aus.

 

So will der Politikwissenschaftler die Unterschriftenhürde für Volksbegehren gesenkt sehen. Er plädiert für die Abschaffung des Finanztabus und für die Stärkung der Volksinitiative, die nach Ablehnung durch den Landtag bisher ins Leere läuft und damit ein sehr schwaches Instrument ist. Bei Volksabstimmungen soll der Landtag den Bürgern zum Gesetzentwurf eines Volksbegehrens einen alternativen Gesetzentwurf vorlegen können. Außerdem soll es den Bürgern möglich sein, mit einem durch eine niedrigere Unterschriftenhürde vereinfachten Volksbegehren, dem so genannten „fakultativen Referendum“, eine vom Landtag verabschiedete Gesetzesänderung zum Volksentscheid zu bringen.

 

Dieser Vorschlag fand auch bei den anderen Experten Anklang. Auch Alexander Trennheuser von Mehr Demokratie sprach sich dafür aus. Er regte an, die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von derzeit acht Prozent der Stimmberechtigten auf zwei bis drei Prozent zu senken. Auch Volksbegehren mit Auswirkungen auf den Landeshaushalt sollten möglich sein. „Das Volk gönnt sich bei Finanzentscheidungen nicht Freibier für alle“, so Trennheuser.

 

Abstimmungshürden abschaffen

Abstimmungshürden bei Volksentscheiden sollten abgeschafft und Volksabstimmungen möglichst mit Wahlen zusammengelegt werden, um eine hohe Beteiligung zu erreichen. Damit auch finanzschwache Initiativen die direkte Demokratie nutzen können, sollten sie bei Erreichen des notwendigen Unterschriftenquorums eine teilweise Erstattung für ihren Kostenaufwand bekommen, wie ihn auch Parteien für ihren Beitrag zur politischen Willensbildung erhalten. Um eine Grundinformation der stimmberechtigten Bürger sicherzustellen, sollen diese vor Volksentscheiden wie bei kommunalen Bürgerentscheiden bereits üblich ein Abstimmungsheft erhalten. Darin aufgeführt wäre der abzustimmende Gesetzentwurf, die Positionen von Volksbegehren, Landtagsfraktionen und Landesregierung dazu sowie deren Stimmempfehlungen. Außerdem wünscht sich Trennheuser obligatorische Referenden über vom Landtag vorgenommene Änderungen der Landesverfassung.

 

Die Verfassungskommission des Landtags berät noch bis Ende 2015 über Änderungen der Landesverfassung. Danach sollen die Vorschläge der Kommission in eine umfassende Modernisierung der Verfassung münden. Bürger können ihre Vorschläge zur Verbesserung der NRW-Verfassung über die Internetseite des Landtags einbringen.

 

Weitere Themen der Anhörung waren die Senkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre und die Einführung des Ausländerwahlrechts in NRW. Mehr dazu erfahren Sie im Infobereich der Verfassungskommission auf der Internetseite des Landtags.

Pressemitteilung

Große Abschlussgala in Duisburg feiert demokratisches Engagement von Schülerinnen und Schülern [weiter...]

Termine

23.04.2026

Sprechen & Zuhören in der Pauluskirche Dortmund

Dortmund
[weiter...]

Alle NRW-Termine auf einen Blick finden Sie hier

Newsletter

Wir schützen Ihre Privatsphäre und geben Ihre Daten nicht weiter. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.
Mit dem Absenden akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung.

Bitte die Felder mit (*) ausfüllen. Die anderen Felder sind optional.

Infos im Abo

Aktuelle Nachrichten und Pressemit- teilungen: Unsere RSS-Newsfeeds