In Duisburg gibt es Aufregung um die Gültigkeit von Unterschriften für ein Bürgerbegehren zur Abwahl von Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU). Nachdem der OB nach dem Loveparade-Unglück im Sommer 2010 Forderungen nach einem Rücktritt nicht nachgekommen war, will die Initiative „Neuanfang für Duisburg“ nun mit einem Bürgerbegehren dessen Abwahl erreichen.
Weil die Verwaltung auf Anfrage der Initiative mitgeteilt hatte, dass unvollständige Angaben zu Namen und Adressen auf den Unterschriftenlisten zur Ungültigkeit von Einträgen führen können, sehen die Sauerland-Gegner „Tricksereien“ auf Seiten der Stadt. Diese wehrt sich mit dem Hinweis, dass sie die Initiative frühzeitig auf die Formalien der Unterschriftensammlung hingewiesen habe.
Der Streit dreht sich darum, ob schon das Fehlen einer Hausnummer zur Streichung der dazu gehörigen Unterschrift auf einer Liste führen kann. Dies ist nach geltender Rechtslage nur dann der Fall, wenn dadurch der Unterzeichner nicht mehr klar identifizierbar ist. Ungültig wäre eine Unterschrift etwa, wenn zwei Bürger mit dem Namen Klaus Müller das gleiche Geburtsdatum haben und in der gleichen Straße wohnen. Eine solche Datenübereinstimmung dürfte aber nahezu ausgeschlossen sein. Sonst reichen die Angabe von Name, Straße und Geburtsdatum aus, um einen Unterzeichner zu identifizieren.
Mehr Demokratie rät in der aktuellen Situation zur Gelassenheit. Viel häufigere Gründe für die Ungültigkeit von Eintragungen sind Mehrfach-Unterschriften, fehlende Wahlberechtigung oder unleserliche Angaben. Fehlende Hausnummern sollten kaum eine Rolle spielen. Wichtig ist immer, die Unterschriftensammler so zu schulen, dass sie die Unterzeichner zu korrekten und vollständigen Eintragungen anleiten.
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