Die Grünen haben auf einer Pressekonferenz am 13. Januar eine „Demokratie-Offensive“ für Nordrhein-Westfalen angekündigt, die sie zusammen mit der SPD starten wollen. Eine Stärkung der direkten Demokratie in den NRW-Kommunen und auf Landesebene soll die parlamentarische Demokratie ergänzen und den Menschen auch zwischen den Wahlen mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten geben.
Im einzelnen heißt dies, dass auf kommunaler Ebene etwa Bürgerbegehren zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete oder zum Bau von Einkaufszentren möglich werden sollen. NRW soll hier Ländern wie Bayern, Hessen oder Thüringen folgen, wo solche Begehren bereits Praxis sind. Der Kostendeckungsvorschlag, bisher häufigster Unzulässigkeitsgrund für Bürgerbegehren, soll kein K.O.-Kriterium mehr sein. Ein Kostendeckungsvorschlag ist immer dann vorgeschrieben, wenn ein Bürgerbegehren im Erfolgsfall höhere Ausgaben oder Einnahmeausfälle zur Folge hätte. Wegen unterschiedlicher Auffassungen über die tatsächliche Höhe der Kosten werden Bürgerbegehren häufig für unzulässig erklärt. Bei Bürgerentscheiden soll in größeren Städten die Abstimmungshürde gesenkt und nach bayerischem Vorbild gestaffelt werden. Bisher ist ein Bürgerbegehren nur dann erfolgreich, wenn eine Mehrheit dafür mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmacht. Diese Hürde soll in Städten ab 100.000 Einwohnern halbiert werden. Jeder zweite Bürgerentscheid ist wegen Nichterreichens dieses Quorums ungültig.
Auf Landesebene wollen SPD und Grüne die Verfahren für Volksbegehren vereinfachen. So sollen die Bürger nicht mehr ins Rathaus gehen müssen, um sich in die Unterschriftenlisten einzutragen, sondern ihre Unterschrift auch an Infoständen oder bei Veranstaltungen leisten können. Außerdem soll die Unterschriftenhürde von derzeit acht Prozent der Stimmberechtigten gesenkt und die Eintragungsfrist von jetzt acht Wochen verlängert werden.
Die Bürgermeisterwahlen sollen wieder mit den Wahlen zu Rat zusammengelegt werden. SPD und Grüne wollen die 2007 von CDU und FDP abgeschaffte Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen wieder einführen und es den Bürgerinnen und Bürgern auch ermöglichen, den Bürgermeister abwählen zu können. Die demokratische Mitwirkung Jugendlicher soll mit einer Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahren gestärkt werden.
SPD und Grüne setzen damit die im Juli vergangenen Jahres in ihrem Koalitionsvertrag festgeschriebenen Demokratie-Pläne um. Mehr Demokratie hatte sich in einer Kampagne vor der letzten Landtagswahl für diese Reformen eingesetzt.









