Wenn's um's Geld geht, dürfen in Bremen zukünftig auch die Bürger in einem Volksentscheid über dessen Verwendung entscheiden. Die Bremische Bürgerschaft hat dies durch eine Verfassungsreform am 27. August ermöglicht. Waren bisher Volksbegehren mit Auswirkungen auf den Landeshaushalt unzulässig, sind diese in Zukunft erlaubt. Die Bürger der Hansestadt dürfen in Finanzfragen immer dann mitmischen, wenn hierdurch die Struktur eines zukünftigen Haushalts nicht wesentlich verändert wird. Direkt-demokratische Entscheidungen der Bürger unterliegen dabei natürlich den verfassungsrechtlichen Regelungen des Haushaltsrechts, die auch für die Bürgerschaft gelten. Die Reform kann sich Mehr Demokratie als Erfolg auf seine Fahnen schreiben, weil wir im Bremer Parlament jahrelang mühsame Überzeugungsarbeit geleistet haben.
In Nordrhein-Westfalen steht ein Erfolg in dieser Richtung noch aus. Hierzulande sind finanzwirksame Volksbegehren immer dann unzulässig, wenn sie relevanten Folgen für den Landeshaushalt haben. Weil fast alle Entscheidungen auch finanzielle Folgen haben, ist die direkte Demokratie damit praktisch ihres Kerns beraubt.
Der Ausschluss von Volksbegehren und Volksentscheiden zu Finanzfragen hat negative Folgen. Steuern kann man als Preise für öffentliche Leistungen verstehen. Aus Steuermitteln werden Lehrer bezahlt und Straßen repariert. Die Bürger können nur dann vernünftig über ihre Wünsche in der Politik entscheiden, wenn ihnen die Kosten dafür bekannt sind und sie mit diesen Kosten konfrontiert werden. Ist dies nicht der Fall, so werden die Bürger mehr öffentliche Leistungen nachfragen als sie dafür auszugeben bereit sind. Es entsteht eine Versorgungsmentalität. Die direkte Demokratie ist eine Möglichkeit, um eine Verbindung zwischen den Anforderungen der Bürger an den Staat und den dadurch verursachten Kosten herzustellen.
Deshalb fordert auch der Volkswirtschaftler Prof. Dr. Lars P. Feld von der Universität Heidelberg, die Bürger über die Verwendung ihrer Steuern entscheiden zu lassen: "Geht man von mündigen Bürgern aus, die in der Lage sind, komplexe Personalentscheidungen in der repräsentativen Demokratie zu treffen, so ist nichts nahe liegender, als den Bürgern auch die Ausgaben- und Steuerentscheidungen zu ermöglichen, ihnen zumindest ein Vetorecht gegen von ihnen nicht gewünschte Ausgaben oder Steuern einzuräumen. Die Bürger sind es schließlich, die am Ende für die Staatstätigkeit finanziell aufkommen müssen."
Hiervon auch den Düsseldorfer Landtag zu überzeugen, ist ein hartes Stück Arbeit. Über Ihre Unterstützung dabei freuen wir uns.









