Essen: Zwei Bürgerentscheide, zwei Quorumsopfer

In NRW sind erneut zwei Bürgerbegehren durch die Abstimmungshürde beim Bürgerentscheid zu Fall gebracht worden. Zwar konnten in Essen zwei Bürgerbegehren gegen die Privatisierung städtischen Eigentums und die Schließung von Sportanlagen eine Mehrheit der Abstimmenden hinter sich bringen, jedoch verfehlten sie die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Während das Bürgerbegehren "Essen ist unser" eine Abstimmungsmehrheit von 64,1 Prozent erhielt, votierten für das Bürgerbegehren "Stoppt den Masterplan Sport" 77 Prozent der Abstimmenden. Die Beteiligung an den Bürgerentscheiden lag bei 16,9 Prozent.

 

Durch das Bürgerbegehrens "Essen ist unser" sollte der Stadtrat zwei Jahre lang gehindert werden, bei der Gründung neuer oder Änderung bestehender Gesellschaften etwa im Bereich der Abfallentsorgung, des öffentlichen Nahverkehrs oder kommunaler Büchereien und Sportanlagen Gesellschaftsanteile oder maßgebliche Vermögensgegenstände an private Unternehmen zu übertragen.

 

Das Bürgerbegehren "Stoppt den Masterplan Sport" hatte sich gegen die vom Rat beschlossene Schließung von sieben Sportplätzen und zwei Sporthallen sowie gegen die Erhöhung von Nutzungsgebühren für Sportanlagen gewandt.

 

Auch im sauerländischen Medebach konnten die Bürger am Sonntag ihre Stimme abgeben. In einem Ratsreferendum wählten 35,6 Prozent der Abstimmenden den Neubau ihres Rathauses betreffend aus vier Entwürfen den Vorschlag der Architektin Helga Köster-Saure aus Medebach aus. Der Gemeinderat hatten das Referendum angesetzt, nachdem es im Ort Uneinigkeit über das zukünftige Aussehen des Verwaltungssitzes gegeben hatte.

 

Pressemitteilung

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