Während viele Unterstützer weiter fleißig Unterschriften für unsere Volksinitiative sammeln, haben wir bereits die ersten Listen zur Prüfung der Unterzeichnungsberechtigung der Unterschreiber an lokale Einwohnermeldeämter geschickt.
Die ersten geprüften Listen kamen inzwischen zurück. Die allermeisten Unterschriften sind gültig.
Die Volksinitiative darf nur unterschreiben, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und in Nordrhein-Westfalen zur Landtagswahl wahlberechtigt ist.