In fünf deutschen Bundesländern arbeiten die Behörden noch grundsätzlich nach dem Prinzip des Amtsgeheimnisses. Nordrhein-Westfalen weist im Vergleich mit diesen Ländern nicht die schlechtesten Regelungen für eine transparente Verwaltung auf. Trotzdem lohnt auch „hierzulande“ eine Diskussion über mögliche und nötige Reformen der Informationsfreiheit.
Auf Einladung der Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie & Recht von Bündnis 90/Die Grünen in NRW referierte Mehr Demokratie-Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am 5. März über Transparenz in deutschen Verwaltungen. Unter der Fragestellung „Ein Transparenzgesetz für NRW?“ diskutierte er in der Dortmunder Geschäftsstelle der Grünen mögliche Neuerungen des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes, welches die Einsichtnahme in behördliche Daten des Landes und der Kommunen regelt. Die zentrale Frage lautete: Welche Informationen sollen Behörden auf welchem Wege öffentlich machen?
Slonka stellte in seinem Vortrag die Arbeit der Hamburger Initiative „Transparenz schafft Vertrauen“ vor. Der unter anderem von Mehr Demokratie, aber auch vom Chaos Computer Club und Transparency International getragene Zusammenschluss setzt sich per Volksinitiative für ein neues Informationsfreiheitsgesetz ein. Mit diesem „Transparenzgesetz“ sollen in Hamburg nicht nur Ausnahmen vom Recht auf Einsichtnahme in Unterlagen der Verwaltung enger gefasst werden. Es soll - vor dem Hintergrund der heutigen technischen Möglichkeiten - auch eine aktive Veröffentlichungspflicht der Behörden durch ein zentrales elektronisches Informationsregister etabliert werden.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft in NRW, die sich regelmäßig mit Fragen der Demokratie und Bürgerrechte auseinandersetzen, fokussierten sich auf Aspekte rund um das Thema „Geschäftsgeheimnis“ - ein Knackpunkt, der auch in Hamburg breit thematisiert wird. So gilt es vor dem Hintergrund von Kostenexplosionen bei Infrastrukturgroßprojekten wie Stuttgart 21 oder der Hamburger Elbphilharmonie bei der Veröffentlichung von Verträgen der öffentlichen Hand mit privaten Vertragspartnern den Schutz von Betriebsgeheimnissen mit dem allgemeinen Informationsinteresse abzuwägen.
Viel allgemeiner, so erläuterte Slonka, müsse das Spannungsverhältnis zwischen Informationsfreiheit und informationeller Selbstbestimmung berücksichtigt werden. Nur so gelange man zu gesetzlichen Regelungen, die sowohl eine nötige Öffnung der Verwaltung und Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle für die Bürger schaffe als auch die Bestimmungen des Datenschutzes nicht unterlaufe.
In Hamburg liegen bereits gute Ideen auf dem Tisch. Es ist zu wünschen, dass die Grünen nun in NRW eine breite Diskussion über mehr Transparenz der Exekutive und eine aktive Veröffentlichungspflicht anstoßen. Mehr Demokratie wird diese Entwicklung tatkräftig begleiten.









