Sollen die Bürger über die Höhe der von ihnen gezahlten Steuern und Abgaben abstimmen dürfen? Um diese Frage ging es bei einer prominent besetzten Podiumsdiskussion am 16. Dezember in Bonn. Eingeladen dazu hatte die Bonner Akademie für Forschung und Lehre praktischer Politik.
Anlass der Veranstaltung waren die Kostenexplosion bei Großprojekten wie dem neuen Berliner Flughafen oder der Hamburger Elbphilharmonie, wodurch die Forderung nach demokratischer Mitsprache sich noch verstärkt hat. Anders als in Deutschland werden die Einwohner der Schweiz an Finanzentscheidungen für Infrastrukturprojekte beteiligt. Liegt es also nahe, sich an den Eidgenossen zu orientieren?
Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans findet die so genannten Finanzreferenden in der Schweiz jedenfalls interessant. Das politische System der Alpenrepublik sei jedoch nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragbar. „Man muss die Menschen aber in die Freiheit entlassen, wobei Plebiszite natürlich auch schief gehen können“, so der Minister. Es helfe aber ungemein, die Menschen zu fragen, ob sie bestimmte Leistungen wie etwa die Rente für Mütter von vor dem Jahr 1992 geborenen Kindern auch bezahlen wollen. „Finanzfragen müssen auch bei Volksabstimmungen zum Tragen kommen“, fordert der SPD-Politiker.
„Durch den Willen des Volkes“
Tim Guldimann, Botschafter der Schweiz in Deutschland, machte den Unterschied zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz an einem Beispiel deutlich. Während am Berliner Reichstag die Aufschrift „Dem Deutschen Volke“ prange, ziere an der Universität Zürich die Inschrift „Durch den Willen des Volkes“ den Eingang, weil die Lehranstalt nach einer Volksabstimmung gegründet wurde.
Der Verlust des Vertrauens in die Politik hänge in Deutschland damit zusammen, dass die Bürger das Gefühl hätten, dass sie immer mehr zahlten, aber immer weniger zurück bekämen. Die Zukunft des Staatshaushalts erscheine den Menschen düster. Die Eingrenzung von Ausgaben und Schulden durch Volksabstimmungen wirke dem entgegen. „Die direkte Demokratie hilft beim Sparen“, weiß der Botschafter. Daher sei das Vertrauen der Schweizer in ihr politisches System groß.
„Ich vermisse in Deutschland die Verantwortung für Einnahmen und Ausgaben an gleicher Stelle“, erklärte Guldimann mit Blick auf das föderalistische System der Schweiz. Gemeinden und Kantone müssen ihre Ausgaben dort weitgehend aus eigenen Mitteln bestreiten. Die in Deutschland weit verbreiteten Zuschüsse von Bund und Ländern sind dort eher selten. „In Deutschland fließt das Geld in eine große Wanne und über viele tausend Schläuche zurück“, bemängelte der Botschafter. Die Erhebung und Verteilung der Steuern sei für die Bürger nicht mehr nachvollziehbar.
Grundmisstrauen gegenüber Bürgern
Für die langsame Entwicklung der Bürgerbeteiligung in Deutschland macht Prof. Michael Opielka, Direktor des Instituts für Zukunftsstudien und Technologiebewertung, die staatsorientiere Neigung vieler Politiker verantwortlich. „Alles, was staatsaffin ist, hat ein Grundmisstrauen gegenüber den Bürgern“. Opielka setzt auf die Weisheit der Vielen. Wenn man die Menge wirklich ernst nehme, komme sie zu richtigen Entscheidungen. „In der Schweiz müssen die Mächtigen begründen, warum sie für das eine oder das andere sind“, erklärte der Politikwissenschaftler einen der Vorteile der direkten Demokratie. Bürgerrechte und -pflichten gehörten zusammen, in der Schweiz würden die Bürger durch Finanzreferenden in die Pflicht genommen. „Volksentscheide über Finanzen sind eine Kultur der Selbsterziehung“, meint Opielka.
In NRW sind Volksabstimmungen über Finanzfragen bisher ausgeschlossen. SPD, Grüne und Piraten wollen dieses Finanztabu für die direkte Demokratie aus der Landesverfassung streichen. Die im Sommer einberufene Verfassungskommission des Landtags soll über diese und andere Regeländerungen für Volksbegehren und Volksentscheide beraten und dem Parlament Änderungsvorschläge unterbreiten. Mehr Demokratie wird die Arbeit der Verfassungskommission mit Aktionen begleiten.









