Die direkte Demokratie ist nicht nur eine Sache von Bürgerinitiativen oder von politisch ungebundenen Bürgern. Auch Parteien starten aus der Opposition heraus Bürgerbegehren. Der jüngste Fall ist ein von der Weseler CDU gestartetes Bürgerbegehren gegen die Schaffung einer neuen Beigeordnetenstelle in der Stadtverwaltung. Eine Ratsmehrheit hatte Anfang November deren Ausschreibung beschlossen. Die CDU hält einen weiteren Beigeordneten für nicht notwendig. Sie kritisiert die Kosten von laut Stadt 104.500 Euro jährlich. Jetzt sucht sie per Bürgerbegehren die Unterstützung der Wähler in Wesel.
Bereits der erste NRW-Bürgerentscheid 1995 war durch eine Partei herbeigeführt worden. Die Versmolder Grünen wollten eine autofreie Zone in der Innenstadt schaffen. Im Bürgerentscheid am 12. März 1995 lehnten die Versmolder das Begehren aber mit einer Mehrheit von 56,8 Prozent ab. Aktuell gehen gleich mehrere Bürgerbegehren und -entscheide auf das Konto von Parteien. In Drensteinfurt hatten die Wähler im Juni so etwa auf Initiative der FDP über die Anlage eines Aschestreufeldes abgestimmt. In Greven hatten FDP und SPD eine Abstimmung über die Fortexistenz der Stelle des Technischen Beigeordneten herbei geführt. In Troisdorf sammelte die SPD Unterschriften gegen den Abriss des Bürgerhauses und in Paderborn läuft ein von einer Wählergemeinschaft initiiertes Bürgerbegehren für die Wiederbelegung der Stadtwerke.
Insgesamt werden rund 40 Prozent aller Bürgerbegehren von Parteien gestartet oder unterstützt. Meist schließen sie sich von Bürgerinitiativen oder Verbänden ins Leben gerufenen Begehren an und stellen dabei ihre Büros und deren Infrastruktur oder auch einfach Geldmittel zur Verfügung. Parteimitglieder helfen auf der Straße bei der Unterschriftensammlung. Da Parteien und Wählergemeinschaften viel kommunalpolitische Sachkompetenz und Schlagkraft haben, wird die Hilfe meist dankbar angenommen.
Auch bei Volksbegehren auf Landesebene sind Parteien mit ihrer Infrastruktur ein wichtiger Faktor. Und dies gilt nicht nur für im Landtag vertretene Parteien. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat es in Bayern vorgemacht. Dort haben die grün-konservativen Aktiven mehrfach per Volksbegehren auf Landesebene gegen den Widerstand der CSU wichtige Reformen auf den Weg gebracht. Dass es dort keinen ständestaatlichen Senat mehr gibt, verdanken die Bayern einem Volksbegehren der ÖDP. Über 1.200 Bürgerbegehren in Bayern wären nicht möglich gewesen, hätte die ÖDP nicht zusammen mit SPD, FDP und Grünen bei einem von Mehr Demokratie initiierten Volksbegehren für die Einführung kommunaler Bürgerentscheide mitgewirkt. Derzeit kämpft die ÖDP in Bayern per Volksbegehren für ein striktes Rauchverbot in Gaststätten.
Die Parteien agieren also auch außerhalb der Räte und Parlamente als Teil der Zivilgesellschaft, was aus demokratiepolitischer Sicht nur begrüßt werden kann.









