Dienstwagen ein Dienstgeheimnis

Der frühere Bürgermeister und Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft in Kalkar, Gerhard Fonck, fuhr dienstlich und privat einen allradgetriebenen Opel Insignia und versteuerte das Fahrzeug über die 1 %-Regelung. Der Aufsichtsrat der Stadtentwicklungsgesellschaft hatte das Dienstfahrzeug genehmigt.

 

Bei einer ersten Anfrage an die Stadt erfuhr der Bund der Steuerzahler als eine der Trägerorganisationen des Transparenz-Bündnisses „NRW blickt durch“, dass eine Ausschreibung für das Dienstfahrzeug nicht stattgefunden hatte. Der Leasingvertrag mit Leasinggebühren von satten 700 Euro pro Monat wurde über die Amtszeit des ehemaligen Bürgermeisters hinaus abgeschlossen. Britta Schulz wollte als 2015 neu gewählte Bürgermeisterin in Kalkar den Opel Insignia jedoch nicht fahren. Auch die Bediensteten der Stadtentwicklungsgesellschaft hätten das Fahrzeug nutzen können, taten es aber nicht. Der Wagen, der die Stadt weiterhin 700 Euro Leasing im Monat kostete, stand nur im Parkhaus.

 

Dienstfahrzeug ein Stehzeug

Haben die Bürgermeisterin und die Mitarbeiter der Stadtentwicklungsgesellschaft statt des Dienstwagens ihre Privatautos für dienstliche Zwecke genutzt und diese Fahrten mit der Stadt abgerechnet? Wirtschaftlich wäre das nicht, der Stadt wären dann doppelte Kosten entstanden. Und nach dem Landesreisekostengesetz NRW ist ein solches Vorgehen auch nicht zulässig. Danach darf ein Privatwagen für dienstliche Zwecke nur dann genutzt werden, wenn ein Dienstfahrzeug nicht zur Verfügung steht oder wenn es triftige Gründe für die Nutzung des Privatwagens gibt. Nur dann darf eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je Kilometer abgerechnet werden.

 

Medien berichteten über den verschmähten Dienstwagen in Kalkar und baten den Bund der Steuerzahler um eine Einschätzung. Nur wenige Tage nach den Berichten löste die Stadt Kalkar den Leasingvertrag auf und gab das Fahrzeug an den Händler zurück. Doch zu welchen Konditionen und wie lange sollte der Leasingvertrag eigentlich laufen? Auch interessierte den Bund der Steuerzahler, welche triftigen Gründe es für die Nutzung des Privatwagens zu dienstlichen Zwecken gab und warum die Nutzung des Dienstwagens mit der 1 %-Regelung für die Bürgermeisterin nicht in Frage gekommen war. Am 28. September 2016 fragte der Bund der Steuerzahler erneut bei der Stadt nach. Am 4. November versprach die Bürgermeisterin eine Antwort in der darauffolgenden Woche. Doch bis heute kam trotz einer weiteren Nachfrage nur Schweigen aus Kalkar.

 

NRW braucht Transparenzgesetz

Das Bündnis „NRW blickt durch“ aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW und der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordert ein Transparenzgesetz, das zur Veröffentlichung von Leasing- und anderen Verträgen, aber auch von Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften verpflichten würde.

Pressemitteilung

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