Seit vergangenem Herbst können in Nordrhein-Westfalen nicht nur die Bürger per Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid herbeiführen, sondern auch die Räte mit Zweidrittel-Mehrheit die Durchführung einer solchen Abstimmung beschließen. Und langsam gewinnt das neue Demokratie-Instrument immer mehr Freunde.
Bereits vor der formellen Einführung dieses Demokratie-Instruments durch den Landtag hatte es erste "wilde" Ratsbürgerentscheide in verschiedenen Städten gegeben. So hatten die Bürger in Hamm bereits 2006 die Anlage eines Freizeitsees in einem Ratsbürgerentscheid abgelehnt. Weitere Abstimmungen drehten sich in Medebach um die Architektur eines neuen Rathauses und in Neuss um eine Straßenbahntrasse.
In Dinslaken hatte der Rat im vergangenen Herbst per Ratsbürgerentscheid ein für unzulässig erklärtes Bürgerbegehren gegen die Bebauung eines Platzes aufgegriffen. Die Abstimmung war wegen Nichterreichens der vom Rat festgelegten Mindestablehnung der Ratsvorlage durch 20 Prozent aller Stimmberechtigten aber ungültig. In Weeze findet am 22. Juni der erste „echte“ Ratsbürgerentscheids über den geplanten Einzug der Volksbank ins Rathaus der Gemeinde statt. Und weitere Abstimmungen dieser Art scheinen zu folgen.
In Isselburg wollen CDU und Grüne die Bürger über den zukünftigen Verwaltungsstandort abstimmen lassen. In Lippstadt stößt der Vorschlag einer Bürgerinitiative zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheids über die Stadtentwicklungspolitik auf offene Ohren. Und in Steinhagen hat die SPD einen Ratsbürgerentscheid über die Nutzung eines zentralen Platzes beantragt.
Diese Entwicklung ist erfreulich. Denn mit dem Ratsbürgerentscheid können Politiker einen Schritt auf die Bürger zu machen und etwas gegen das weit verbreitete Ohnmachtsgefühl gegenüber der Politik tun. Ratsbürgerentscheide selber sorgen wie die „normalen“ Bürgerentscheide für eine lebhafte und informative Diskussion eines kommunalpolitischen Themas und für eine Entscheidung auf der Basis einer breiten Akzeptanz. Gewinnerin ist die Demokratie.









