"Demokratie ist anstrengend"

Martin Fehndrich

In Nordrhein-Westfalen mehren sich nach der Kommunalwahl am 25. Mai die Stimmen, die eine Wiedereinführung der Sperrklausel bei Kommunalwahlen fordern. Eine Initiative der SPD für eine Drei-Prozent-Hürde findet Zustimmung bei der CDU. Wir haben den Wahlrechtsexperten Martin Fehndrich vom angesehenen Online-Portal Wahlrecht.de zu Sinn und Chancen einer neuen Sperrklausel befragt.

 

Mehr Demokratie: Herr Fehndrich, nach der Kommunalwahl in NRW werden wieder Forderungen nach einer neuen Sperrklausel laut. Sehen Sie dafür einen Anlass?

 

Fehndrich: Die Räte konstituieren sich gerade erst. Bei solchen Forderungen mögen Enttäuschungen über das Ergebnis der Kommunalwahl mitschwingen, vielleicht auch Befürchtungen über eine schwierige Ratsperiode.

 

Mehr Demokratie: Sperrklausel-Befürworter argumentieren, dass die Arbeit in den Räten und Kreistagen durch immer mehr Fraktionen und Gruppen zunehmend schwieriger werde. Was sagen sie dazu?

 

Fehndrich: Demokratie ist anstrengend und mit mehr Gruppen auch sicher schwieriger. Die Frage ist, ob die Räte weiterhin funktionsfähig sind oder durch die zusätzlichen Gruppen die Arbeit so gelähmt werden, dass die Funktionsbeeinträchtigung erheblich ist und sich auch nicht durch Maßnahmen wie Anpassen der Geschäftsordnung ausreichend mildern lässt. Erst dann kann eine Sperrklausel gerechtfertigt sein.

 

Mehr Demokratie: Das Ruhrparlament wird von bisher 71 auf mindestens 149 Mitglieder anwachsen. Ist das Fehlen einer Sperrklausel daran schuld?

 

Fehndrich: Das Anwachsen des Ruhrparlaments liegt an seinem stümperhaften Wahlsystem mit einer Ausgleichssitzberechnung, deren Überausgleich zu einer Verdopplung der Sitzzahl geführt hat. Mit einer "normalen" Ausgleichssitzberechnung, bei der das Ruhrparlament nur auf die Sitzzahl erhöht wird, die zur Deckung der Direktmandate nötig ist, läge die Größe nur bei 89 Sitzen. Größenbestimmend wären dann die Direktmandate der Grünen.

 

Mehr Demokratie: Im Raum steht die Idee, eine neue Sperrklausel in der Landesverfassung zu verankern und sie damit vor einer erneuten Negativentscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Münster zu schützen. Hätte eine neue Sperrklausel so mehr Chancen auf Bestand?

 

Fehndrich: Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Urteil 1999 festgestellt, dass die damalige Sperrklausel gegen das Prinzip der Gleichheit der Wahl verstößt, und bezog sich dabei auch auf Grundgesetzartikel 21 und 28. Das im Grundgesetz verankerte Prinzip, dass jede Stimme das gleiche Gewicht haben muss, würde damit auch dann noch gelten, wenn dieses Prinzip aus der Landesverfassung gestrichen würde. Der Gesetzgeber müsste weiterhin eine erhebliche Funktionsbeeinträchtigung der Räte nachweisen.

Allerdings könnte das Begründungserfordernis für eine Sperrklausel für die Bezirksvertretungen der kreisfreien Städte durch eine Einschränkung der Wahlgleichheit in der Landesverfassung umgangen werden, wie auch bei den Bezirksversammlungen in Hamburg und den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin geschehen. Diese Gremien gelten nicht als Gemeindevertretung im Sinne des Grundgesetzes. In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksvertretungen aber mit 19 Sitzen vergleichsweise klein, so dass sich eine Sperrklausel nur wenig auswirken würde.

Pressemitteilung

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