Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 7. Juni die im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vereinbarte Reform der Spielregeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf den Weg gebracht. Der Kabinettsentwurf soll noch vor dem Sommerpause in den Landtag eingebracht werden."Bayerische Verhältnisse", wie im Koalitionsvertrag angekündigt, schafft der Entwurf zwar noch nicht, er schlägt aber den richtigen Weg ein.
Erfreulichste Änderung: Wie bereits im März angekündigt, soll der von Bürgerbegehren geforderte Kostendeckungsvorschlag in Zukunft nach Berliner Vorbild von den Kommunen erstellt werden und damit nicht mehr zur Unzulässigkeit von Bürgerbegehren führen. Ein Kostendeckungsvorschlag ist immer dann vorgeschrieben, wenn ein Bürgerbegehren im Erfolgsfall Mehrkosten oder Mindereinnahmen für die Gemeinde zur Folge hätte. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine zur Schließung vorgesehene Schule erhalten werden oder ein städtisches Unternehmen entgegen dem Willen der Ratsmehrheit nicht verkauft werden soll. An dieser Anforderung scheitert eine hohe Zahl von Bürgerbegehren, da immer wieder Unklarheit darüber besteht, was im Kostendeckungsvorschlag enthalten sein muss.
Stadtentwicklungsfragen nur bedingt zugänglich
Weniger fortschrittlich als erhofft wird die Kürzung des Themenausschlusskatalogs ausfallen. So sollen zwar Bürgerbegehren etwa zum Bau von Einkaufszentren oder zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete zulässig sein, dies jedoch nur, wenn es um die Entscheidungen geht, ob ein Bauleitplanungsverfahren hierzu durchgeführt wird. Bürgerbegehren zur Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen blieben damit weiterhin unzulässig.
Abweichungen vom bayerischen Vorbild gibt es auch bei der Abstimmungshürde beim Bürgerentscheid. Diese liegt derzeit noch bei 20 Prozent aller Stimmberechtigten, die neben der Mehrheit der Abstimmenden für ein Bürgerbegehren stimmen müssen, damit dieses erfolgreich ist. Gibt es in einer Stadt z.B. 100.000 Stimmberechtigte, müssen davon mindestens 20.000 mit "Ja" für das Bürgerbegehren stimmen, damit das sogenannte Zustimmungsquorum erreicht wird.
Wie in Bayern soll das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden in Kreisen in Zukunft gestaffelt werden, die Einwohnergrenzen zur Staffelung jedoch höher liegen als im Freistaat. Die Abstimmungshürde in Kreisen mit bis zu 200.000 Einwohnern soll bei 20 Prozent bleiben. In Kreisen mit bis zu 500.000 Einwohnern sollen 15 Prozent ausreichen, in größeren zehn Prozent. In Bayern gilt in Kreisen bis 100.000 Einwohnern ein Quorum von 15 Prozent, in größeren Kreisen eine Hürde von 10 Prozent.
Stichfrage bei Bürgerentscheiden
Tatsächliche „bayerische Verhältnisse“ schafft die geplante Einführung einer Stichfrage bei Bürgerentscheiden mit mehr als einer Abstimmungsvorlage zu einem Thema. Wenn mehrere Bürgerbegehren oder ein Bürger- und ein Ratsbegehren zu einem Thema zur Abstimmung stehen, kann es sein, dass mehr als eine Vorlage eine Mehrheit erhält. Für diesen Fall können die Wähler ankreuzen, welche Vorlage gelten soll. Dies ermöglicht es, den Wählern in einem Bürgerentscheid alternative Vorschläge zu machen. Das ist sinnvoll, wenn es etwa zu entscheiden gilt, an welchem von verschiedenen möglichen Standorten ein Rathaus neu gebaut werden.









