Bürgerbegehren: Zweimal vors Volk, einmal unzulässig

Gleich in drei Städten fielen am 14. Juni Entscheidungen über eingereichte Bürgerbegehren. In Selm wurde ein Bürgerbegehren für den Erhalt von Schulen für unzulässig erklärt, in Mülheim und Niederzier werden die Wähler in Bürgerentscheiden über lokalpolitische Fragen selber entscheiden.

 

Das Bürgerbegehren gegen die Schließung mehrerer Schulen in Selm scheiterte am Kostendeckungsvorschlag. Der von den Initiatoren des Bürgerbegehrens gemachte Vorschlag sei nicht durchführbar, urteilte der Rat.

 

In Mülheim entscheiden die Bürger am 9. September über ein Bürgerbegehren, mit dem Privatisierungen öffentlicher Unternehmen verhindert werden sollen.

 

In Niederzier stimmen die Wähler vom 27. August bis zum 2. September darüber ab, ob eine Birkenallee gefällt oder erhalten werden soll.

Pressemitteilung

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