Blumen für das 500. Bürgerbegehren

Bild von Troisdorf: Das 500. Bürbergehren in NRW

Blumen gab es am 7. März für das 500. Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Die Troisdorfer SPD sammelt seit diesem Tag auf der Straße Unterschriften für ihr Begehren zum Erhalt des Bürgerhauses der Stadt.

 

500 Bürgerbegehren sind für Mehr Demokratie 500 Anstöße zur Debatte über wichtige kommunalpolitische Fragen. Stellvertretend für die vielen hundert Vorgänger-Initiativen überreichte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka dem SPD-Vorsitzenden Uwe Göllner deshalb in der Troisdorfer Fußgängerzone einen Blumenstrauß. Göllner ist einer der drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens.

 

Danach stand Slonka den anwesenden Pressevertretern Rede und Antwort. Vor Ort waren auf Einladung von Mehr Demokratie drei Lokalzeitungen sowie der WDR. Die Vertreterin des "Extra-Blatts" aus Siegburg wollte von Pressesprecher Thorsten Sterk wissen, wer die Bürgerbegehren denn eigentlich zähle. Stolz konnte Sterk auf die Online-Datenbank verweisen, die Mehr Demokratie zusammen mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Universität Marburg führt.

 

In Nordrhein-Westfalen können sich die Wähler seit 1994 mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in die Lokalpolitik einmischen. Immerhin 89 Begehren wurden von den Räten inhaltlich übernommen. 147 mal kam es zu einem Bürgerentscheid. In den Abstimmungen konnten sich 49 Bürgerbegehren durchsetzen. 183 Bürgerbegehren und damit rund 44 Prozent aller eingereichten Initiativen waren unzulässig. 75 Bürgerentscheide waren ungültig, weil die zur Abstimmung stehenden Begehren die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent (25 Prozent bis zum Jahr 2000) aller Stimmberechtigten nicht erreichten.

 

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid haben die Gemeindedemokratie gestärkt. Bei der Zahl unzulässiger und ungültiger Verfahren nimmt NRW im Ländervergleich aber leider einen Spitzenplatz ein. Mehr Demokratie fordert deshalb einen Abbau von überflüssigen Hürden für Bürgerbegehren.

 

Bild oben: Thorsten Sterk, Achim Tüttenberg (SPD MdL), Alexander Slonka und Uwe Göllner (v.l.n.r.)

Pressemitteilung

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