2008 war ein Flaute-Jahr für Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der abgeschlossenen Initiativen von 30 auf 24 zurück. Und erneut wurden zahlreiche Begehren durch überflüssige Hürden zu Fall gebracht.
Zwölf Bürgerbegehren wurde für unzulässig erklärt. Darunter mit dem von mehr als 31.000 Kölnern unterzeichneten Begehren gegen den Ausbau des Godorfer Hafens eines der größten der vergangenen Jahre in NRW. Grund für den hohen Anteil unzulässiger Begehren sind die starken Einschränkungen, denen die direkte Demokratie in NRW unterliegt. So verbietet die Gemeindeordnung ausgerechnet Initiativen zu wichtigen stadtentwicklungspolitischen Fragen und Großprojekten.
Gegenüber 2006 hat sich die Zahl der neu eingeleiteten Verfahren fast halbiert. Wurden 2006 noch 46 Bürgerbegehren neu gestartet, waren es 2008 nur noch 24. Seit einer umfassenden Bürgerentscheid-Reform im Jahr 2000 hat es in keinem Jahr mehr so wenige Bürgerbegehren gegeben.
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