Bei der Frage der Verbesserung der Spielregeln für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es nicht mehr nur im Landtag Bewegung. Auch frühere Skeptiker außerhalb des Parlaments nähern sich inzwischen den Positionen von Mehr Demokratie an. Das machte eine Sachverständigenanhörung im Kommunalausschuss des Landtags am 18. November deutlich.
Traditionell skeptisch gegenüber der direkten Demokratie vor Ort sind die Interessenvertreter der Kommunen, also Städtetag, Städte- und Gemeindebund und Landkreistag. Bewegung zeigten die Vertreter der Kommunen aber diesmal beim Problem Kostendeckungsvorschlag. Ein solcher muss von Bürgerbegehren vorgelegt werden, wenn eine direkt-demokratische Initiative für die Kommune höhere Ausgaben oder Einnahmeausfälle zur Folge hätte. Weil die Kosten aber naturgemäß der jeweiligen Interessenlage entsprechend von verschiedenen Akteuren unterschiedlich interpretiert und berechnet werden, besteht hier viel Raum für Manipulationen. Wie absurd der Kostendeckungsvorschlag ist, zeigen die aktuell die unterschiedlichen Zahlen, die SPD und Grüne in Baden-Württemberg als Kosten für einen Ausstieg aus dem Bahnprojekt Stuttgart 21 ansetzen. Obwohl in einer Koalitionsregierung vereint, liegen die Schätzungen um mehrere 100 Millionen Euro auseinander.
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen deshalb den Vorschlag der rot-grünen Landesregierung, die Kosten für die Umsetzung eines Bürgerbegehrens durch die Kommunalverwaltungen berechnen zu lassen. Die errechneten Zahlen müssen von den Initiatoren der Bürgerbegehren dann nur noch auf deren Unterschriftenliste übernommen werden. Ein Zulässigkeitskriterium wäre der Kostendeckungsvorschlag für Bürgerbegehren dann nicht mehr. Weil auch diese Regelung zu Problemen führen kann, wenn eine Verwaltung z.B. mit der Kostenermittlung überfordert ist, fordert Mehr Demokratie konsequent die Streichung dieser Anforderung.
Abstimmungshürde senken
Breite Unterstützung gab es in der Anhörung auch für die Senkung der Abstimmungshürde bei Bürgerentscheiden. Müssen bisher unabhängig von der Gemeindegröße mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten für ein Bürgerbegehren votieren, damit die Abstimmung gültig ist, soll das Quorum in Zukunft je nach Einwohnerzahl einer Stadt zwischen zehn und 20 Prozent liegen. Je größer die Stadt, desto niedriger wäre die Hürde. Kritiker sehen diese Staffelung aber als zu niedrig angesetzt an. Will die Landesregierung die 10-Prozent-Hürde schon ab 100.000 Einwohner gelten lassen, fordern die Kommunen, dass dieses Quorum erst ab 500.000 Einwohnern gilt. Bisher ist jeder zweite Bürgerentscheid wegen Nichterreichens des Quorums ungültig. Weil Bürgerentscheide ohne Quorum anders als von Skeptikern behauptet nicht zur Dominanz "aktivistischer Minderheiten" führen, fordert Mehr Demokratie die Abschaffung der Abstimmungshürde. Bestätigung für diese Haltung geben wissenschaftliche Untersuchungen tausender Volksabstimmungen in der Schweiz, bei denen die Ergebnisse repräsentativer Umfragen weitgehend mit den Abstimmungsergebnissen übereinstimmten. Darauf machte Dr. Edgar Wunder von der Linksfraktion im Bundestag in der Anhörung aufmerksam.
Weniger Übereinstimmung als bei diesen Themen gab es in der Frage, ob die Bürger in NRW wie schon die Wähler in einigen anderen Bundesländern über den Bau von Einkaufszentren oder die Ausweisung von Gewerbegebieten abstimmen dürfen sollen. Karl-August Morisse, ehemaliger Bürgermeister von Pulheim, malte ein Horrorszenario an die Wand, nachdem durch Bürgerbegehren Investoren abgeschreckt und notwendige Einrichtungen wie forensische Kliniken nicht mehr gebaut werden könnten. Dies konnte Mehr Demokratie-Bundesgeschäftsführer Huber aus der bayerischen Erfahrung heraus nicht bestätigen: "Wir haben die bayerischen Verhältnisse überprüft und siehe da, die Bürger haben für die Forensik gestimmt." Er verwies darauf, dass die bayerische Landesregierung auch in Person von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hinter den dortigen Spielregeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide stehe und keinen Veränderungsbedarf sehe.
Keine Probleme in Bayern
Die kritische Haltung der kommunalen Spitzenverbände bewies sich in der Anhörung in Behauptungen wie der, dass es in Bayern nur mehr Bürgerbegehren gebe, weil es dort ja auch mehr Gemeinden gibt. Oder dass es wegen der Möglichkeit von Bürgerentscheiden über Stadtentwicklungsfragen ständig zu Rechtsstreitigkeiten über Bauleitplanungsfragen komme.
Dies konnte Roman Huber nicht bestätigen. Bei mehr als 2.200 Bürger- und Ratsbegehren und rund 1.000 Bürgerentscheiden in Bayern seien keine nennenswerten Probleme erkennbar. Auf Nachfrage der Linken-Abgeordneten Özlem Demirel mussten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände denn auch zugeben, für ihre Behauptungen keine Datenbasis zu haben. Man sei aber an solchen Informationen interessiert.
"Bayerische Verhältnisse" waren ursprünglich auch das Ziel von SPD und Grünen in NRW. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein Schritt auf dem Weg dorthin, erreicht das selbst gesteckte Ziel aber nicht. Es bleibt zu hoffen, dass die Mut machenden Stimmen aus der Anhörung zu einer Verbesserung des rot-grünen Gesetzentwurfs führen.









