Bei Volksbegehren raucht es nicht

Volksbegehren für Nichtraucherschutz in Bayern

Das vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium angestrebte totale Rauchverbot in Gaststätten bringt die Köpfe von Politikern und Bürgern zum Rauchen. CDU, FDP, Piraten und Teile der SPD lehnen das Verbot ab. Bei einer Anhörung im NRW-Landtag am 26. September warnten Vertreter von Karnevals- und Schützenvereinen vor einem Besucherschwund bei Veranstaltungen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kann sich bei dem Thema auch einen Volksentscheid vorstellen. Davor stehen aber zunächst hohe Hürden.

 

Damit es zu einem Volksentscheid kommt, müssen sich binnen eines Jahres rund 1,1 Millionen Bürger in die Unterschriftenlisten eines Volksbegehrens eintragen. Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. Damit die Volksabstimmung gültig und das Volksbegehren erfolgreich ist, müsste eine Mehrheit hierfür mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen. Mindestens zwei Millionen Wähler müssten also ein „Ja“ für das Volksbegehren in die Abstimmungsurne werfen.

 

Verordnung erschwert Volksbegehren

Mit einer am 21. September in Kraft getretenen Änderung der Durchführungsverordnung für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide hat das Innenministerium den Initiatoren von Volksbegehren das Sammeln von Unterschriften zudem nicht leichter gemacht. Unterschriftenlisten dürfen nicht zum Herunterladen ins Internet gestellt oder einfach an jeden Interessierten verschickt werden. Außerdem müssen die Unterschriften an die Gemeinden geschickt werden, um die Stimmberechtigung der Unterzeichner zu prüfen. Das alles ist mit viel Arbeit und hohen Kosten verbunden.

 

Der theoretisch mögliche zweite Weg zur Herbeiführung eines Volksentscheids wird wohl nicht beschritten werden. Die Landesregierung kann eine Volksabstimmung über einen Gesetzentwurf ansetzen, wenn sie hierfür im Landtag keine Mehrheit erhält. Der Haken an der Sache: Die Regierung muss zurücktreten, wenn die Bürger beim Volksentscheid ebenfalls "Nein" sagen. Dieses Risiko wird wohl keine Landesregierung eingehen.

 

Verfassungskommission geplant

SPD und Grüne hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Hürden für Volksbegehren zu senken. So soll insbesondere das hohe Unterschriftenquorum niedriger angesetzt werden. Die Grünen fordern eine Hürde von zwei statt acht Prozent der Stimmberechtigten, die SPD hat sich nicht festgelegt. Auch Piraten und FDP sind für eine Reform offen. Im April hatte die CDU die Senkung der Unterschriftenhürde auf fünf Prozent vorgeschlagen. Erst am 27. September hatte CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach das diesbezügliche Gesprächsangebot an SPD und Grüne erneuert. "Die Bürger wollen mehr mitentscheiden", so der CDU-Politiker. Die Landesregierung will eine Verfassungskommission einberufen, um mit Experten über eine Modernisierung der Landesverfassung zu beraten. Dabei soll es auch um die Spielregeln für Volksbegehren und Volksentscheide gehen. Mehr Demokratie ist als Fachverband für direkte Demokratie wie schon in der Vergangenheit gerne bereit, den Landtag hier zu beraten.

 

Für ein schnelles Volksbegehren zum Thema Rauchverbot kämen etwaige Verfahrenserleichterungen aber wohl kaum rechtzeitig. Dabei zeigt ein Blick nach Bayern, dass das Thema Rauchverbot viele Bürger interessiert und in die Stimmlokale bringt. Im Juli 2010 hatten sich 37,7 Prozent der Bayern an einem Volksentscheid zum Thema Rauchverbot beteiligt. 61 Prozent der Abstimmenden hatten dabei für das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz“ votiert.

Pressemitteilung

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