„Auswüchse bei der Unterschriftenprüfung"

Experten-Stellungnahmen zur Anhörung

Probleme bei der Prüfung vom kommunalen Bürgerbegehren waren am 7. Juni Thema einer Expertenanhörung des Landtags. Der Kommunalausschuss des Parlaments hatte verschiedene Sachverständige eingeladen, um zu einem Antrag der FDP-Fraktion für „bürgerfreundliche und rechtssichere“ Bürgerbegehren Stellung zu nehmen.

 

Im Februar hatte die liberale Fraktion einen Antrag eingebracht, der eine Neuregelung der Unterschriftenprüfung fordert. Außerdem will die FDP, dass Bürgerbegehren künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Bisher geschieht dies erst nach Einreichung der Unterschriften.

 

Hans-Gerd von Lennep vom Städte- und Gemeindebund läutete die Runde der Expertenstellungnahmen ein. Er sieht die Schuld für das Scheitern von Bürgerbegehren am Unterschriftenbürgern bei den Unterzeichnern, die nur unvollständige oder unleserliche Angaben machen. Wer sich so verhalte, wolle Bürgerbegehren vielleicht gar nicht wirklich unterstützen. Er warnte außerdem davor, Bürgerbegehren bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung auf ihre Zulässigkeit zu prüfen. „Dadurch werden Verwaltungen lahmgelegt“, fürchtet der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in NRW. Bürger könnten die Verwaltungen mit zahlreichen Anmeldungen von Bürgerbegehren auf einfachem Weg blockieren.

 

Dr. Hanspeter Knirsch von der Dr. Knirsch Consult GmbH in Emsdetten, die Kommunen u.a. bei der Durchführung von Bürgerhaushalten berät, hält den FDP-Antrag für „gut gemeint, aber nicht gut gemacht“. Er lehnt deshalb die Vorprüfung von Bürgerbegehren ab. Der Verwaltungsrechtsexperte Welf Sundermann sieht hingegen „absoluten Regelungsbedarf“. Die Prüfung eines Bürgerbegehrens könne aber erst nach der Einreichung der Unterschriften stattfinden.

 

Klarstellung gefordert

Auch der Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler aus Münster plädierte für eine Klarstellung der Regeln für die Prüfung von Bürgerbegehren. Bei einer Einführung der Vorprüfung von Bürgerbegehren sieht er aber die Gefahr von Auseinandersetzungen darüber, wer in Zukunft über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren entscheidet. Derzeit ist dies der jeweilige Rat oder Kreistag, durch eine Vorprüfung hätten die Verwaltungen mehr Macht.

 

Für Alexander Trennheuser, NRW-Geschäftsführer von Mehr Demokratie, greift der FDP-Antrag zwei Probleme auf, „die beim Landtag Gehör finden sollten“. In den einzelnen Kommunen werde die Unterschriftenprüfung unterschiedlich gehandhabt. Manche Städte erreichten bei der Prüfung bei den ungültigen Unterschriften Top-Werte bis zu einem Drittel aller eingereichten Unterschriften. Er verwies dabei auf aktuelle Beispiele aus Essen, Löhne und Rheda-Wiedenbrück, wo bei Bürgerbegehren so viele Unterschriften von den Listen gestrichen wurden, dass sie das notwendige Quorum nicht mehr erreichten. Teilweise wurden Unterschriften dort allein wegen abgekürzter Vornamen oder fehlender Hausnummern nicht gewertet.

 

Vorbild Niedersachsen

„Dass Bürgerinitiativen tausende Unterschriften sammeln und erst dann eine rechtssichere Einschätzung der Zulässigkeit ihrer Bürgerbegehren bekommen, ist ein Problem“, erklärte Trennheuser zur FDP-Forderung nach einer Vorprüfung direkt-demokratischer Initiativen. Er empfiehlt eine Vorprüfung nach niedersächsischem Vorbild. Dort können die Initiatoren von Bürgerbegehren bei der Anmeldung ihrer Bürgerbegehren beantragen, dass der Hauptausschuss des Rates unverzüglich über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens entscheidet. Aus Berlin und Thüringen, wo es bereits die Vorprüfung von Bürgerbegehren gibt, sind Mehr Demokratie keine Probleme in der praktischen Umsetzung und auch kein Missbrauch durch die massenhafte Anmeldung von Bürgerbegehren bekannt geworden.

 

Elektronische Unterschriften?

Rechtsanwalt Horst Wüstenbecker aus Münster kritisierte, dass Räte und Verwaltungen sich mit den Initiatoren von Bürgerbegehren überhaupt über die formale Gültigkeit von Unterschriften streiten. „Räte sollten sich von Amts wegen immer mit den Inhalten von Bürgerbegehren befassen“, forderte der Verwaltungsrechtsexperte. „Auswüchse bei der Unterschriftenprüfung sind unbestreitbar“. Er warf dabei auch die Frage auf, ob die Ermöglichung elektronischer Unterschriften nicht ein Weg sei, die Bürgerfreundlichkeit von Bürgerbegehren zu verbessern. Die Vertreter von Städte- und Gemeindebund und Mehr Demokratie halten Online-Eintragungen für Bürgerbegehren prinzipiell für machbar, verwiesen aber darauf, dass dieses Verfahren rechtssicher sein muss.

 

Zumindest die SPD scheint ihr Fazit zur Anhörung schon gezogen zu haben. „Bürgerbegehren in NRW sind bürgerfreundlich und rechtssicher“, ließ der Landtagsabgeordnete Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion, in einer Pressemitteilung verlauten.

Pressemitteilung

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