Aus dem Leben eines Teenagers

Robert Hotstegs beim Vortrag

Mit einem neuen Seminarkonzept informiert Mehr Demokratie in NRW seit diesem Jahr engagierte Bürgerinnen und Bürger, vor allen Dingen aber Mitglieder der Räte und Kreistage, sowie Mitglieder von Parteien und Verwaltungen über die Instrumente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Erstmalig wurde das Seminar am 11. September für das Kommunalpolitische Forum in der Jugendherberge Düsseldorf durchgeführt.

 

In drei Themenblöcken referierten Landesgeschäftsführer Alexander Slonka und Rechtsanwalt Robert Hotstegs einen Tag lang über die Entstehungsgeschichte von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in NRW, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Praxisbeispiele aus 16 Jahren direkter Demokratie in den Kommunen. Dabei lag ein Schwerpunkt des Seminars auch auf den oft schwierigen Fragestellungen: "Wann ist ein Bürgerbegehren zulässig?" oder "Wie erhalte ich alle relevanten Informationen von Rat und Verwaltung?"

 

Die zunächst vielleicht trockene Rechtsmaterie erhielt so ein buntes Bild aus der Praxis. Dies unterstrichen auch die Teilnehmenden, die sowohl der Partei Die Linke, als auch den Grünen angehörten oder parteilos waren. Viele der Beteiligten hatten selbst schon einmal die Gelegenheit vor Ort Unterschriften zu sammeln oder an einer Abstimmung im Bürgerentscheid teilzunehmen. Das Seminar bot nun die Gelegenheit, das Thema noch einmal theoretisch abzurunden. Dabei ergab der Gesamteindruck, dass die Verfahren bislang noch kompliziert und störanfällig sind. "Das liegt insbesondere am Themenausschlusskatalog und dem schwierigen Kostendeckungsvorschlag", resümierte Alexander Slonka. Deshalb fordere der Landesverband seit vielen Jahren eine Änderung der gesetzlichen Regelungen. Die neue Landesregierung hat sich dies nun ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgenommen.

 

"Man darf aber auch nicht vergessen, dass das Bürgerbegehren in NRW noch ein Teenager ist", ergänzt Robert Hotstegs, seit 2008 Mitglied im Landesvorstand. Seit 1994 stünden die Regeln der Gemeindeordnung "erst" im Praxistest. Bis zur "Reife" gehörten also wohl auch Schwierigkeiten und ungünstige Vorgaben des Gesetzgebers noch zum Beratungsalltag dazu.

 

Was aber, wenn das Bürgerbegehren 2012 volljährig wird? Werden wir dann (endlich) bürgerfreundliche Regelungen nach bayerischem Vorbild haben? Darauf hofften nicht zuletzt die Teilnehmer, als sie am Samstag Abend die Jugendherberge verließen.

 

Das nächste Seminar Bürgerbegehren beraten - begleiten - beschließen findet vom 4. bis 6. Februar 2011 in Attendorn in Zusammenarbeit mit der Akademie Biggesee und dem Gerhard-Hesse-Bildungswerk statt.

Pressemitteilung

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